Guten Tag,
nur der tatsächliche Beginn einer Wiedereingliederung ist dem Rentenversicherungsträger mit dem Vordruck G0840 mitzuteilen. Sollten Sie die Wiedereingliederung tatsächlich nicht antreten wollen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenkasse zwecks Prüfung des Krankengeldanspruchs.