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Experten-Antwort

Wiedereingliederung Verlängerung abgelehnt

von Bobi29.01.2025 | 18:22
376 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin seit Oktober 2022 nach einer Corona-Infektion durchgehend arbeitsunfähig. Die Diagnose läuft noch, aktuell werde ich als CFS-Betroffener (Chronisches Fatique Syndrom) geführt. Im April 2024 wurde ich ausgesteuert und erhalte seitdem Arbeitslosengeld und Übergangsgeld. Letztes Jahr im Herbst habe ich eine ambulante 6-wöchige Reha über die RV gemacht und innerhalb von 4 Wochen danach mit den selben Symptomen wie vor der Reha eine Wiedereingliederung begonnen. Ist ist auf 3 Monate in 3 Stufen a 2, 3 und 4 Stunden ausgelegt. Da ich die 4 Stundenstufe an leider immer mehr Tagen nicht ganz schaffe und abbrechen muss. habe ich nun mit Arzt und Arbeitgeber eine Verlängerung des Stufenplans beantragt. Nun meine Fragen: 1. Wird die Verlängerung abgelehnt, lege ich Widerspruch ein, das verstehe ich. Aber was mache ich in der Zeit der Prüfung meines Widerspruchs, bis der Bescheid eintrifft? Weiter in der 4 Stundenstufe arbeiten, darf ich glaube ich nicht, da ich ja nur bis Ende des Stufenplans über die RV versichert bin. Nicht weiter arbeiten ist auch nicht sinnvoll, da ich dann eine Lücke habe und die wieder kompensieren muss. 2. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, was ist dann? Was kann ich dann noch tun? Wäre dann die wirklich anstrengende Reha und die noch anstrengendere Wiedereingliederung und die gesamte Finanzierung über die RV umsonst? Ich bitte um Beratung. Herzliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2025 | 09:33

Hallo von Bobi,

 

Zu 1.

 

Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.

 

Zur weiteren Vorgehensweise sollten Sie in jedem Fall einen individuellen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Guter Ratam 29.01.2025 | 20:25
Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, kann Sie Ihr zuständiger Rehafachberater zielsicherer beraten als ein anonymes Forum.
Agentur für Arbeitam 30.01.2025 | 07:53
Nach Abbruch müssten Sie meines Erachtens die neue Eingliederung über die Agentur für Arbeit beantragen. Die DRV ist nur zuständig, wenn Beginn innerhalb von 4 Wochen nach Reha. Das hatten Sie ja auch gemacht, dann abbrechen müssen. Damit dürfte die DRV raus sein und da kein Krankengeld mehr, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Setzen Sie sich mit dieser in Verbindung. Eine vollständige Beratung, die Sie hier erbitten, kann und wird ein anonymes Forum nicht leisten können.
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