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Experten-Antwort

wiedereingliederung zu spät begonnen

von sebastian25.03.2023 | 22:01
162 Ansichten
8 Antworten
Hallo liebe Experten. leider habe ich fehlerhaft den Stufenplan versehentlich einen tag zu spät begonnen. Am Dienstag anstatt am Montag. ich beginne am kommenden Montag meine 4 und letzte Woche der Eingliederung. danach arbeite ich wieder regulär. meine Frage jetzt, muss ich deshalb Konsequenzen befürchten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.03.2023 | 15:55

Hallo Sebastian,

wir haben die Ausführungen zu Ihrem Sachverhalt aufmerksam gelesen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Reha-Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträger.

Diese wir Ihnen verlässlich mitteilen können, wie sich die geschilderte Situation in Ihrem Einzelfall auf Ihren Übergangsgeldanspruch auswirkt und Ihnen beratend zur Seite stehen.

7 Antworten

Abschlägeam 26.03.2023 | 00:00
Da Sie hier im Rentenforum nachfragen gehe ich davon aus, dass es eine SWE mit Anspruch Übergangsgeld der DRV nach medizinischer Reha ist. Und Ihr mitdenkender Arbeitgeber (der sich auch an den Stufenplan zu halten hat, er ist ja an der Vereinbarung beteiligt) hat hoffentlich in Ihrem Sinne die Verzögerung der DRV bereits mitgeteilt... Er wäre am Montag also Ihr erster Ansprechpartner (hat er oder hat er nicht?). Und falls er nicht hat, dann ganz dringend gleich, also auch am Montag, den Reha-Fachberater bei der zuständigen DRV anrufen und es mit ihm klären. Das Forum kann darüber hinaus nicht weiter helfen, hier liegen Ihre Unterlagen nicht vor. Einen -trotzdem- schönen Sonntag und alles Gute!
sebastianam 26.03.2023 | 14:30
Hallo und vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ja es geht genau wie Sie sagen swe nach der Reha. innerhalb der swe gilt doch das nach 7Tagen fernbleiben die Maßnahme als abgebrochen gilt. weshalb sagen Sie es wäre dringend den einen Tag Fehlzeit anzuzeigen. ich arbeite nächste Woche 6 std. täglich. Der Chef hat nichts mitgeteilt. Er meint ich hätte wissen müssen wann Beginn ist und dann hätte ich halt Pech gehabt. Muss ein tag Fehlzeit sofort angezeigt werden oder reicht es aus dies im Formular G0842 bei Abschluss am Freitag zu dokumentieren? Trotz des 1 Tages wurde der maximale Zeitraum zwischen Reha und Antritt der swe von 4 Wochen, nicht überschritten. Abgesehen davon war ich am besagten Montag auf der Arbeit und habe mit meinem Chef unter Zeugen, meinen kommenden Dienst abgesprochen, also wo und wann ich zum Einsatz komme.
Abschlägeam 26.03.2023 | 16:55
Hallo Sebastian, 'dringend' hatte ich gesagt, weil dies besser zu klären ist, solange das Kind noch nicht völlig im Brunnen versunken ist. Es ist dabei wohl weniger der 'Fehltag' schlimm, sondern dass dadurch die SWE ggfs. nicht innerhalb der vorgegeben Frist 'begonnen' wurde*, und dann wäre die DRV nicht mehr für das Übergangsgeld für die gesamte Zeit zuständig. Mit den erneuten Angaben 'am Montag auf der Arbeit' ist aber doch die Sachlage ggfs. etwas anders. Und hängt davon ab, was denn in dem erstellten Stufenplan (von den Ärzten der Rehaklinik in Absprache mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber) vereinbart wurde. *Rein arbeitsrechtlich ist auch ein Mitarbeitergespräch (in Ihrem Fall über die genauere Einsatzplanung) bereits 'Arbeitszeit'. Es würde also durchaus reichen können, wenn dies also entsprechend auch dokumentiert wird. Aber maßgeblich ist das, was Ihre DRV dazu sagt!! Sie sollten dies besser also noch einmal mit Ihrem Rehafachberater besprechen. Der reißt Ihnen deshalb trotzdem nicht sofort den Kopf ab :-) , sondern berät Sie dazu anhand Ihrer dort vorliegenden Unterlagen.
Abschlägeam 26.03.2023 | 17:18
AR schrieb

Aha! Jetzt auch im Arbeitsrecht unterwegs? Vorsicht bei derartigen Aussagen. Ist es so schwer sich nur auf das Rentenrecht zu beziehen?

*Rein arbeitsrechtlich ist auch ein Mitarbeitergespräch (in Ihrem Fall über die genauere Einsatzplanung) bereits 'Arbeitszeit'.
Aha! Jetzt auch im Arbeitsrecht unterwegs? Vorsicht bei derartigen Aussagen. Ist es so schwer sich nur auf das Rentenrecht zu beziehen?
Gesamten Text nicht gelesen oder einfach nur nicht verstanden??
Useram 26.03.2023 | 17:23
Wo kein Kläger, da kein Richter. Warum hängen Sie das überhaupt an die große Glocke? Wahrscheinlich wäre das nicht mal bemerkt worden, außerdem waren Sie pünktlich am Montag in der Firma.
Peter T. am 26.03.2023 | 17:21
Klären Sie das am besten mit den zuständigen Stellen und nicht mit dem Forum hier, in dem Sie nie eine rechtssichere Antwort bekommen werden.
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