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Experten-Antwort

Wiedereingliederung - Zuständigkeit??

von Roland R.05.02.2014 | 08:40
936 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Krankengeld läuft Ende April aus. Danach muß ich AG! beantragen. Voraussichtlich im Mai steht noch eine weiter OP an. Danach werde ich sicherlich noch ca 2 Monate krankgeschrieben werden. Wenn alles gut geht, möchte ich danach eine Wiedereingkliederung beginnen. Mein Arbeitsverhältnis wird ja nicht gekündigt, sondern ruht nur. Welcher Leistungsträger ist dann für die Wiedereingliederung zuständig.. Das AA oder der DRV?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die DRV wäre in diesem Fall nicht zuständig, da eine Wiedereingliederung nur dann gezahlt werden würde, wenn zuvor eine stationäre Leistung zu Lasten der Rehabilitation über die Rentenversicherung erfolgt wäre.

Daher müssten Sie sich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja es handelt sich bei dieser Frage jedoch nur um Mutmaßungen und bis jetzt wurde, soweit aus der Fragestellung erkennbar, noch keine stationäre Leistung zu Lasten der Rehabilitation durchgeführt.

Aus jetziger Sich kommt daher eine Wiedereingliederung zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht Betracht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

=//=am 05.02.2014 | 11:09
Experte: Wenn aber die OP in einer Klinik durchgeführt und anschließend eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bewilligt wird, deren Kostenträger die DRV ist, ist m.E. die DRV für die Stufenweise Wiedereingliederung zuständig.
Deutsche Rentenversicherung
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