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Experten-Antwort

Wiedereingliederung/Rente

von Anton03.05.2013 | 12:20
3287 Ansichten
15 Antworten

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Bin in der zweiten Woche der stundenweisen Wiedereingliederung und habe einen Anruf der Krankenkasse bekommen das Ich die Wiedereingliederung abbrechen sollte da der Arzt eine Reha beantragt hat (ich habe nirgends unterschrieben) und dieser Antrag in Rente umgewandelt werden kann. Das will ich aber nicht, da ich weiterhin arbeiten möchte und nächstes Jahr meine Rente ohne Abzüge beantragen möchte. Die Krankenkasse sagte ich wäre in meinem Dipositionsrecht eingeschränkt. Wenn ich jetzt die Wiedereingliederung abbreche und voll arbeite und die Reha ablehne, kann ich dann nächstes Jahr ohne Abzüge in Rente? Was hier läuft finde ich nicht gut denn in 14 Tagen ist meine Wiedereingliederung fertig und ich habe mit meinem Chef ausgemacht, da wieder den ganzen Tag zu arbeiten. Was soll ich jetzt genau machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie bereits nach 14 Tagen wieder arbeiten, besteht aus meiner Sicht kein Grund zur Sorge. Im nächsten Jahr können Sie dann die gewünschte Altersrente beantragen.

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14 Antworten

salaraam 03.05.2013 | 13:22
Wer ist denn Kostenträger der Wiedereingliederung? Krankenkasse oder Rentenversicherung?
Antonam 03.05.2013 | 14:05
Bekomme während der Wiedereingliederung mein Krankengeld weiter.
Lusteram 03.05.2013 | 14:43
Letztlich kann man Sie zu nichts zwingen. Ob Sie die Wiedereingliederung abbrechen und ordnugsgemäß beenden ist alleine ihre Entscheidung. Aber wenn wie Sie schreiben die Kasse ihr Dispostionsrecht bereits eingeschränkt hat und Sie zur Rehaantragstellung schriftlich ( mündlich zählt nicht ! ) auffordert müssen Sie dem auch nachkommen um weiterhin Krankengeld zu bekommen. Dazu haben Sie aber 10 Wochen Zeit. Also sofrt und gleich läuft da gar nichts ! Wenn es bei ihnen nur um 14 Tage geht und Sie danach sicher sind wieder Vollzeit arbeiten zu könenn ist also alles in trockenen Tüchern und ich würde an ihrer Stelle gar nichts machen. Sie bekommen dann die 14 tage noch ihr Krankengeld und dann haben Sie mit der Kasse ja nichts mehr am Hut. Also Fall erledigt.
Antonam 03.05.2013 | 15:06
Danke für die Information. Schriftlich habe ich von der Krankenkasse überhaupt nichts bekommen und ich arbeite ja jetzt in der Wiedereingliederung und möchte mich auch nicht zur Rente zwingen lassen. Gehe das nächste Jahr offiziell wie von mir geplant in eine abschlagsfreie Rente. Der von der KK hat zu mir gesagt das hätte ich nicht zu bestimmen, da der Arzt eine Einleitung zur Reha gestellt hätte. Nach Rücksprache mit dem Arzt sagte dieser zu mir, nein zur Rente hat er nicht geraten nur es würde mir gut tun einmal eine Reha zu machen und auch der Arzt ist damit einverstanden, dass ich meinen Rentenbeginn selbst wähle. Die Krankenkasse ist anderer Meinung weshalb ich, sollte die Krankenkasse mir das noch schriftlich mitteilen dann nächste Woche gleich bei einem Anwalt bin.
Antonam 03.05.2013 | 15:08
Komisch ich will jetzt nicht in Rente und soll in Rente und andere die in Rente gehen wollen, müssen jahrelang darum kämpfen. Mein Gott das soll überhaupt noch jemand verstehen.
Lusteram 03.05.2013 | 15:41
Recht so. Sofort ab zum Anwalt. Der wird dann alles weitere rcihten. So etwas schafft man am besten gleich per Anwalt aus der Welt. Und wenn ein Anwalt ins Spiel kommt, ist die Gegenseite sofort mehr als vorsichtig....
Lusteram 03.05.2013 | 15:45
" Schriftlich habe ich von der Krankenkasse überhaupt nichts bekommen " Dann ist alles nur heisse Luft und ein Versuch Sie zu verunsichern bzw. zu etwas zu veranlassen. Ohne schriftlichen Aufforderung mit Rechtsbehelflehrung läuft gar nichts und ist nichts rechtkärfitg gültig. Der Anwalt wird sich totlachen ob des Vorgehens der Kasse... " da der Arzt eine Reha beantragt hat " Klar , das uist in etwa so als ob ich jetzt für Sie mal eben eine reha beantrage. Bei irher Kasse sitzen - mit Verlaub- Schwachköpfe.
Antonam 03.05.2013 | 17:08
Danke, denn ich kenne mich leider in solchen Sachen überhaupt nicht aus und bin auch kein Krankmacher und hatte eine plötzliche und starke Erkrankung und musste operiert werden und wollte aus eigenen Stücken wieder Arbeiten, weshalb auch die Wiedereingliederung gemacht wurde. Der Anruf der Krankenkasse hat mich mehr als verunsichert und ich finde es nicht gut, wie man mit Menschen umspringen kann und einem die eigenen Pläne zu Nichten machen möchte, mit der Begründung ich wäre zu schwer erkrankt um die Wiedereingliederung zu schaffen und ich muss mich fragen, wie meine Krankenkasse das beurteilen kann ohne MDK. Mein Arbeitgeber ist im Moment mit meiner Arbeit sehr zufrieden.
Annaam 03.05.2013 | 23:51
Generell sollten Sie mit der KK nicht mehr telefonisch kommunizieren. Sie haben keine Vorstellung davon, was die Sachbearbeiter da als Gesprächsnotiz dokumentieren. Tipp: Veranlassen Sie die Löschung Ihrer Telefonnummer und untersagen Sie weitere Anrufe. Bestehen Sie auf ausschliesslich schriftliche Kommunikation und lassen Sie sich zu jeder Aufforderung die zu Grunde liegende gesetzliche Bestimmung nennen. Die schriftliche Kommunikation ist weit weniger willkürlich, da die Sachbearbeiter die gesetzlichen Vorgaben dann beachten müssen. Für jegliche Auseinandersetzung benötigen Sie sowieso schriftliche Unterlagen. Erfahrungsberichte und gute Ratschläge zum Umgang mit Behörden finden Sie auch hier: http://www.krank-ohne-rente.de Gute Besserung weiterhin. mfg
Lusteram 04.05.2013 | 11:19
Zitat von Acker anzeigenausblenden
Recht so. Sofort ab zum Anwalt. Der wird dann alles weitere rcihten. So etwas schafft man am besten gleich per Anwalt aus der Welt. Und wenn ein Anwalt ins Spiel kommt, ist die Gegenseite sofort mehr als vorsichtig....
Bezahlen Sie den Anwalt ?
Warum ? Das Geld afür hat jeder. Sie sind wahrscheinlich auch einen von den Leuten die meien ein Anwalt im Sozoalrecht sei " teuer " . Dem, sit aber ganz und gar nicht so Und die Ausgabe für den Anwalt lohnt sich allemal da man da man nur so zu einem für sich positiven Ergebnis gelangt. Ein Anwalt ist in so einem Fall wirklich sehr sehr gut investiertes Geld, was man durch die weitere Krankengeldzahlung und den die Abwendung der Frühverrentung mit Abzügen doppelt und dreifach wieder rausholt. Also bitte erstmal schlau machen.
Ackeram 04.05.2013 | 12:06
Zitat von Luster anzeigenausblenden
Bezahlen Sie den Anwalt ?
Warum ? Das Geld afür hat jeder. Sie sind wahrscheinlich auch einen von den Leuten die meien ein Anwalt im Sozoalrecht sei " teuer " . Dem, sit aber ganz und gar nicht so Und die Ausgabe für den Anwalt lohnt sich allemal da man da man nur so zu einem für sich positiven Ergebnis gelangt. Ein Anwalt ist in so einem Fall wirklich sehr sehr gut investiertes Geld, was man durch die weitere Krankengeldzahlung und den die Abwendung der Frühverrentung mit Abzügen doppelt und dreifach wieder rausholt. Also bitte erstmal schlau machen. [/quo Gegen was soll denn der Anwalt klagen? Gegen einen Telefonanruf?
=//=am 06.05.2013 | 17:30
Zitat von Acker anzeigenausblenden
Recht so. Sofort ab zum Anwalt. Der wird dann alles weitere rcihten. So etwas schafft man am besten gleich per Anwalt aus der Welt. Und wenn ein Anwalt ins Spiel kommt, ist die Gegenseite sofort mehr als vorsichtig....
Bezahlen Sie den Anwalt ?
Warum ? Das Geld afür hat jeder. Sie sind wahrscheinlich auch einen von den Leuten die meien ein Anwalt im Sozoalrecht sei " teuer " . Dem, sit aber ganz und gar nicht so Und die Ausgabe für den Anwalt lohnt sich allemal da man da man nur so zu einem für sich positiven Ergebnis gelangt. Ein Anwalt ist in so einem Fall wirklich sehr sehr gut investiertes Geld, was man durch die weitere Krankengeldzahlung und den die Abwendung der Frühverrentung mit Abzügen doppelt und dreifach wieder rausholt. Also bitte erstmal schlau machen. [/quo Gegen was soll denn der Anwalt klagen? Gegen einen Telefonanruf?
Wer redet denn hier von Klagen?
Antonam 06.05.2013 | 18:13
Ich spreche nicht vom Klagen, habe aber unabhängig heute die Sache einem Anwalt zur Prüfung gegeben und erwarte dann morgen seine Antwort darauf.
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