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Wiedereingliederungsproblem!

von Hellogirl01.05.2008 | 11:47
1329 Ansichten
3 Antworten
Hallo Ihr Lieben. Ich habe ein riesengroßes Problem! Bin auf Reha, und soll gleich wieder per Wiedereingliederung zurück in den Job geschickt werden. Obwohl ich eigentlich noch nicht wieder ganz gesund bin, und die Gefahr eines Rückfalles (psychosomatisch) groß sind. Meine Frage: Wer bezahlt die Wiedereingliederung? Sprich, welche Leistung erhalte ich? Mein Chef hat die Lohnfortzahlung bereits geleisetet. Zur Zeit bekomme ich Übergangsgeld. Wieviel bekomme ich während der Wiedereingliederung? Zahlt das alles der Renten/Kassenträger? Kann ich eine Wiedereingliederung verweigern? Es geht in meinem Job eingentlich nicht, dass ich stundenweise arbeite! Ich möchte praktisch erst wieder meinen Job ausüben, wenn ich mich dazu in der Lage fühle (dann wieder Vollzeit). Ich habe das Gefühl, die Reha-Ärzte möchte mich mit aller Gewalt wieder in die ARbeit zurückschicken. Über Nachrichten würde ich mich sehr freuen! danke hellogirl

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.05.2008 | 10:03

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2 Antworten

Frank Morrisam 01.05.2008 | 13:20
Sie sind während einer Wiedereingliederung weiter " krankgeschrieben " und bekommen dadurch normales Krankengeld Ihrer Krankenkasse für die gesamte Zeit der Wiedereingliederung ( natürlich nur dann wenn Sie noch Krankengeldanspruch haben und den nicht schon v o r der Reha aufgebraucht haben ! ) ! Sie müssen natürlich eine Wiedereingliederung n i c h t machen, wenn S i e das nicht wollen oder noch nicht können. Sie gehen dann nach der Reha zu Ihrem Arzt und der schreibt Sie bis auf weiteres arbeitsunfähig. p.s. : Das die Ärzte in der Reha Klinik sie wieder in die Arbeit bringen wollen ist doch klar. Das ist schließlich die Aufgabe die sie vom Kostenträger der Rehamassnahme ( also der Rentenversicherung ) gestellt bekommen haben ++ Lassen sie sich keinesfalls dazu verleiten , wenn sie sich gesundheitlich dazu noch nicht in der Lage führen. Ich spreche aus Erfahrung - habe zu früh - auf Drängen meines lieben Chefs -die Wiedereingliederung begonnen, mi der Ergebnis das ich nach 4 Wochen einen erneuten Zusammenbruch hatte und in der Psychiatrie für 8 ! Monate gelandet bin.... Seinen Sie also sehr vorsichtig, was die - zu frühe -Wiedereingliederung anbelangt.
Realistam 01.05.2008 | 14:43
Wenn der MDK Ihre Arbeitsunfähigkeit anzweifeln sollte, dürfen Sie die Wiedereingliederungsmaßnahme nicht so ohne weiteres ablehnen, da ansonsten Geldleistungen der Krankenkasse oder eventuell der DRV verweigert werden können. Ihr Hausarzt darf Sie zwar weiterhin krankschreiben, Ihre Krankenkasse muss das aber nicht ungeprüft akzeptieren! Und völlig grundlos wird man Sie auch nicht als (bedingt) arbeitsfähig aus der Reha entlassen. Versuchen Sie es doch wenigstens zunächst einmal, bevor Sie den Kopf in den Sand stecken! Sollte die Wiedereingliederungsmaßnahme erfolglos sein, können Sie immer noch abbrechen!
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