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Experten-Antwort

Wiedereinstieg und Teilrente

von Ansgar23.03.2023 | 16:24
95 Ansichten
5 Antworten
Liebe Forenuser, Nach nunmehr 13 Jahren voller EM (unbefristet) arbeite ich seit 6 Monaten nach Absprache mit der RV wieder in Teilzeit und würde gerne in die Teil-EM wechseln. Nun habe ich einige Fragen, die mir der Sachbearbeiter bislang nicht eindeutig beantworten konnte. 1. Ist die Teil-EM dann auch unbefristet oder ist das ein "neuer Leistungsfall", der erstmal wieder befristet wird? 2. Ist die Teil-EM dann also eine "andere Rente" oder als Rückstufung von der vollen EM zu sehen? 3. Wenn ich gekündigt werde, erhalte ich dann automatisch nach 6 Monaten wieder die volle EM als Arbeitsmarktrente? 4. Wenn ich selbst kündige (gesundheitsbedingt), erhalte ich dann nach 6 Monaten die Arbeitsmarktrente oder muss ich einen Neuantrag auf die volle EM (gesundheitsbedingt) stellen? 5. Ändert sich durch den Wechsel in die Teil-EM etwas in Bezug auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Sozialversicherungsbeiträge? (Soweit ich weiß nicht, da ich ja hier schon seit 6 Monaten wieder wie ein "normaler" Arbeitnehmer behandelt und registriert bin)? Ich möchte vor diesem Schritt umfassend informiert sein, da mein Gesundheitszustand mehr als wackelig ist; andererseits komme ich ohne die Arbeit noch schlechter klar und die momentane Stelle ist in dieser Hinsicht ideal für mich. Steht aber wie gesagt immer auf tönernen Füßen meinerseits und wird das auch immer tun....:-(. Vielen Dank für Euren Rat! Ansgar

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.03.2023 | 11:17

Hallo Ansgar,

leider können Ihre Fragen im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden Für eine Antwort ist zwingend die Einsicht in Ihre Akte erforderlich.

Insofern können wir Sie leider nur an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger verweisen.

Hinweis:

Die fünfte Frage müssen Sie mit den zuständigen Leistungsträgern klären (Krankenkasse, Agentur für Arbeit).

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Ratschlagam 23.03.2023 | 21:40
Wenn Sie umfassend und vor allem individuell auf Ihre Person bezogen beraten werden wollen, sollten Sie einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rententräger vereinbaren und sich nicht an ein Forum wenden, in dem nur allgemeine Informationen gegeben werden können.
Ansgaram 23.03.2023 | 23:48
Wenn es allgemeingültige Fragen sind, zu denen es Recht und Gesetz geben dürfte, und das sind sie, denke ich dass ich in einem Expertenforum richtig bin.
Abschlägeam 24.03.2023 | 08:44
Hallo Ansgar, 'allgemeine' Antwort zu 1. und 2. Die halbe EM-Rente ist in der vollen EM-Rente enthalten (zwei parallele Ansprüche. Wenn also aufgrund von Hinzuverdienst die volle EM-Rente zu mindern ist, muss geprüft werden, ob dieser auch die halbe EM-Rente mindern würde. In Ihrem Fall sind also beide Renten 'unbefristet'. Und je nachdem, was Sie bisher mit der zuständigen DRV vereinbart haben, bzw. welche Art von Tätigkeit Sie ausüben, müssen Sie nicht unbedingt 'freiwillig' auf die halbe EM-Rente runter gehen. Es gibt durchaus Konstellationen, dass jemand voll erwerbsgemindert ist und dennoch über die 'erlaubte' Arbeitszeit (also > 3 Stunden < 6 Stunden) arbeiten kann und darf. Dann wird die Rentenhöhe lediglich durch den Hinzuverdienst gemindert. Ob dies in Ihrem Fall auch so ist, können Sie nur mit Ihrer zuständigen DRV klären, denn das sind immer Einzelfallentscheidungen. Und die kann Ihnen dann auch die Fragen 3 und 4 beantworten. Frage 5 ergibt sich dann je nach der Antwort und ist dann allerdings mit der Krankenkasse zu klären. Zusammenfassend: Da Ihr Gesundheitszustand nicht stabil für dauerhaft nur halb EM zu sein scheint, klären Sie es bitte mit Ihrer zuständigen DRV, was nun über das halbe Jahr lang schon 'ausprobiert' weiter möglich ist. Viel Erfolg und alles Gute!
Ansgaram 24.03.2023 | 08:23
Trotzdem danke für Ihre Antwort.
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