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Experten-Antwort

Wiederheirat - EM-Rente, Versorgungsausgleich

von Überraschte02.12.2013 | 09:07
5455 Ansichten
2 Antworten
Guten Morgen, vor gut einem Jahr wurde meine Ehe nach 17 Jahren geschieden. Da ich unbefristete EM-Rentnerin bin, bekam ich EP meines Ex-Mannes im Versorgungsausgleich zugeschrieben. Diese werden auch mit der EM-Rente monatlich ausgezahlt. Nun hat mir mein "Ex" gestern einen Heiratsantrag gemacht. Das da noch viel ist (viel mehr?), von beiden Seiten, steht außer Frage. Nun, durch Erfahrungen schlauer, habe ich jetzt viele Fragen. Wird meine EM-Rente bei Wiederheirat mit meinem "Ex", wieder zurückgerechnet? Verliere ich die Versorgungsausgleichs-EP? Wie ist das mit einer späteren eventuellen Witwenrente? Werden da beide Ehezeiten zusammengerechnet? Vielleicht weiß jemand Rat...?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2013 | 14:14

Hallo Überraschte,

wie "...." bereits geschrieben hat ändert sich durch die Wiederheirat nichts an dem durchgeführten Versorgungsausgleich, d. h. der rechtskräftige Beschluss bleibt bestehen.

Somit behalten Sie die übertragenen Entgeltpunkte und Ihr früherer und zukünftiger Ehemann hat weiterhin einen Abschlag in seiner Rentenversicherung, der auch bei einer späteren Witwenrente zu berücksichtigen wäre.

1 Antworten

Überraschteam 02.12.2013 | 09:08
Sorry, für´s doppelte, wurde beim ersten "Senden" rausgeworfen und bekam eine Fehlermeldung
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