Hallo Überraschte,
wie "...." bereits geschrieben hat ändert sich durch die Wiederheirat nichts an dem durchgeführten Versorgungsausgleich, d. h. der rechtskräftige Beschluss bleibt bestehen.
Somit behalten Sie die übertragenen Entgeltpunkte und Ihr früherer und zukünftiger Ehemann hat weiterhin einen Abschlag in seiner Rentenversicherung, der auch bei einer späteren Witwenrente zu berücksichtigen wäre.
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