Hallo raide,
Fragen zum Unterhalt können in diesem Forum nicht geklärt werden. Hierfür können Sie sich bei Ihrem Anwalt beraten lassen.
Sofern Ihre Ehe nach dem 30.06.1977 geschieden wurde, wurde durch das Familiengericht auch über den Rentenanspruch aus der Ehezeit entschieden und eine entsprechende Entscheidung getroffen. Wahrscheinlich wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Diese Angaben können Sie Ihrem Scheidungsurteil entnehmen.
Durch den Versorgungsausgleich wurden die rentenrechtlichen Ansprüche, die in der Ehezeit entstanden sind, abschließend geregelt.
Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann - egal, ob einer der geschiedenen Ehepartner nochmals heiratet oder nicht - später nicht entstehen.