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Experten-Antwort

wiederholt Nachweise einreichen

von Hera 212108.09.2019 | 09:49
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immer wieder kommt ein schreiben in dem steht das für immer die gleichen Zeiten angeblich Belege fehlen . nun meine frage - wie kann es sein das immer die gleichen belege für die gleichen zeiten gefordert werden und diese aber seit 2000 belegt sind . desweitern kann ich auch nur bei 2 monaten nicht belegen da die Arbeitsagentur nur bis 10 jahre rückwirkend helfen kann . lieben dank hera

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2019 | 11:16

Hallo Hera 2121, dem Beitrag von „Zelda“ schließe ich mich vollumfänglich an! Manchmal hilft natürlich auch ein Anruf beim Sachbearbeiter, der Ihnen dann den Zusammenhang erklären kann!

1 Antworten

zeldaam 08.09.2019 | 19:33
Hallo Hera 2121, da Sie schreiben „da die Arbeitsagentur nur bis 10 jahre rückwirkend helfen kann“ geht es vermutlich nur um den Nachweis, dass in den betreffenden Monaten Arbeitslosengeld und keine Arbeitslosenhilfe gezahlt wurde. Dementsprechend können diese Zeiten bereits in Ihrem Versicherungskonto gespeichert sein, jedoch nicht mit der entsprechenden Unterscheidung. Diese ist jedoch seit dem 01.07.2014 wichtig, wenn Zeiten des ALG I – Bezuges bei der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mitgezählt werden sollen. Im Jahre 2000 hat diese Unterscheidung niemanden interessiert, bis 2001 hat die AfA enfach nur „Zeiten der Arbeitslosigkeit“ gemeldet. Sofern Sie für die abgefragten Zeiträume keine Nachweise mehr besitzen und Sie glauben dort Arbeitslosengeld I und eben keine Arbeitslosenhilfe erhalten zu haben, dann kann ggfs. die damalige Krankenkasse noch helfen. Ansonsten hilft nur noch die Anerkennung über eine Glaubhaftmachung / Plausiblitätsprüfung anhand der Tabelle (Anlage 1 zur GRA zu § 244 SGB VI): https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… MfG Zelda
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