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Experten-Antwort

Wiederholung Verfahren zur Einordnung in Pflichtversicherung der KVdR möglich?

von Rentner200704.11.2025 | 10:21
264 Ansichten
11 Antworten

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Ich bin EU-Rentner und nicht Mitglied der Pflichtversicherung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wie ich erst jetzt bemerkt habe, hat meine gesetzliche Krankenkasse in 2006 leider einen Fehler bei der Berechnung meiner Vorversicherungszeit gemacht, indem sie ein Datum als Beginn meiner Erwerbstätigkeit verwendet hat, zu dem ich nach Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung noch zur Schule ging. Dies hat erhöhte Beiträge für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung zur Folge. Bei Verwendung des richtigen Datums hätte nach meiner Berechnung eine Einordnung in die Pflichtversicherung in der KVdR erfolgen müssen. Ist eine Wiederholung des entsprechenden Verfahrens mit Aussicht auf Erfolg nach 19 Jahren noch möglich und wohin müsste ich mich diesbezüglich wenden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

bitte wenden Sie sich mit dieser Anfrage an Ihre aktuelle Krankenkasse. Die Entscheidung über die Erfüllung der Vorversicherungszeit obliegt nicht der Rentenversicherung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

 

 

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10 Antworten

Ältesteram 04.11.2025 | 10:32
Mit diesem Problem sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden,aber warum fällt Ihnen das erst nach 19 Jahren auf?
Rentner2007am 04.11.2025 | 11:09
Damals war ich sehr krank und konnte mich darum nicht kümmern. Ich habe diese Entscheidung dann als gegeben hingenommen, bis jetzt die Beiträge stark anstiegen. Ich dachte nicht, dass die Krankenkasse hier derartige Fehler macht.
Mimimiam 04.11.2025 | 11:22
"zu dem ich nach Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung noch zur Schule ging." Aha - seit wann zahlen denn Schüler Rentenversicherungsbeiträge? Kann doch nur im Versicherungsverlauf stehen, wenn es eine beitragspflichtige Zeit war.
Rentner2007am 04.11.2025 | 11:51
Ja, es gab eine Kontenklärung. Die Zeiten sind im Versicherungsverlauf als "Schulausbildung" vermerkt.
Schadeam 04.11.2025 | 12:44

Zitat von der Moderation entfernt.

Tut zwar nichts zur gestellten Frage, aber: Bei jedem der mit 19 sein Abi gemacht hat und anschließend studiert hat, stehen Schul - und Studienzeiten vor der ersten versicherten Beschäftigung im Verlauf. und das völlig zu Recht. Die zählen ja auch mit, wenn es um 35 Jahre geht. Liebe/r @ Mimimi, das verkennen Sie sich
Schadeam 04.11.2025 | 12:47
Sollte damals ein Fehler bei der Vorversicherungszeit passiert sein, kann man das korrigieren- dazu ist allerdings zunächst mal die Krankenkasse gefordert die damalige Entscheidung zu prüfen.
Schon wieder?am 04.11.2025 | 13:04

Zitat von der Moderation entfernt.

Diese Zeiten sind unter anderem wichtig für die Frage, ob man zum Beispiel die 35 Jahre Wartezeit erfüllt für eine vorgezogene Altersrente.
KVdRam 04.11.2025 | 13:44
Sie können sich an Ihre Krankenkasse wenden und einen Überprüfungsantrag stellen. Der erstmalige Beginn einer Erwerbstätigkeit ist ausschlaggebend für die Festsetzung der Rahmenfrist zur Überprüfung der Voraussetzungen für die KVdR.
Rentner2007am 04.11.2025 | 14:24
Vielen Dank für die Antworten! Ich werde mich an die Krankenkasse wenden.
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