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Experten-Antwort

Wiederspruch einlegen LTA Antrag falsch ausgefüllt ?

von LTA22.01.2020 | 18:10
781 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo musste einen Lta Antrag beantragen vom Alg 1 über die Deutsche Rentenversicherung. Im Gespräch meiner Sacharbeiterin kam auch vom Ärztlichen Dienst die meinung und es steht drin das ich eine Lta beantragen soll. Wie kam es zustande , ganz kurz war in der Reha und im entlassungsbericht steht drin. Allerdings gehen wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht von relevanten überdauernden qualitatvien und quantitativen Leistungseinschränkungen für die letzte Tätigkeit sowie für den allgemeinen Arbeitsmarkt aus . Letzter Satz : Bevor es schlimmer wird wird eine zeitnahe bis mittelfristige Rückkehr in das Arbeitsleben angeraten . Hierfür würde sich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anbieten,möglichst als Maßnahme einer Beruflichen Neuorientierung. Im Antrag kommt der Punkt worauf steht Mit welchen Leistungen könnte die Deutsche Rentenversicherung Ihnen nach Ihrer Meinung helfen? und ich schrieb eine eventuelle Umschulung Hätte ich hier noch etwas anderes Schreiben müssen wie z.b Wiederiengliederung in den Beruf oder so . Den mein Antrag ist abgelehnt worden, mit der Begründung, ich könne meinen Beruf weiterhin ausüben. Aber warum wird dan nicht was anderes angeboten ? eine Lta ist doch mehr wie nur eine umschulung oder ? oder liegt es daran das ich nur in diesem Punkt umschulung eingetragen habe oder entscheidet die DRV was am besten für mich geeignet ist und würde es mri dan anbieten? Ich schreibe gerade einen Wiederspruch ,weis aber nicht so recht wie ich ihn formulieren soll. Ich habe Angst das mir am Ende das Alg 1 gesperrt wird , wegen falsch ausüllen des Antrags.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag LTA,

in Ihrem LTA-Antrag haben Sie bei der Frage mit welchen Leistungen die Deutsche Rentenversicherung Ihnen nach Ihrer Meinung helfen kann, nach eigener Einschätzung beantwortet. Dies war keine falsche Angabe.

Allerdings prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig ist und ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung erfüllt sind. Wenn Sie mit der Ablehnung Ihres LTA-Antrages nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Diesen sollten Sie dann möglichst ausführlich begründen.

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9 Antworten

KSCam 22.01.2020 | 18:53
Wahrscheinlich wurde Ihr Antrag abgelehnt weil man bei der DRV meint dass Sie Ihre letzte Tätigkeit noch ausüben können. Wenn dem so ist, stellt sich natürlich die Frage warum man Ihnen was anderes finanzieren soll. Wenn Sie dagegen widersprechen müssen Sie überzeugend darlegen warum Sie die bisherigen Tätigkeiten nicht mehr machen können und am besten noch mit welchen Maßnahmen man Ihnen helfen soll.
LTAam 22.01.2020 | 19:03
Gibt es möglichkeiten bei einer LTA im jetztigen Beruf zu bleiben , warum sollte ich dan genau eine Lta beantragen , was gibt es den für möglichkeiten ? Wiedereingliederung oder so wenn ja warum bietet mir dies dan die Drv nicht an ?
LTAam 22.01.2020 | 20:37
ich war verpflichtet den Antra zu stellen weil es im reha bericht steht
KSCam 22.01.2020 | 20:03
Woher soll jemand im Forum wissen was für Sie notwendig ist und was nicht? Sie haben doch den Antrag gestellt - eigentlich sollte ein erwachsener Mensch doch wissen was er/sie warum tut? Oder haben Sie einfach mal einen Antrag gestellt weil das von jemand gesagt wurde? Ohne zu wissen warum? Ohne nachzufragen?
Berateram 22.01.2020 | 20:09
Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Reha-Fachberater, der auch Zugriff auf Ihren Vorgang hat. Hier werden Sie nicht weiterkommen, da niemand Ihren Fall ohne individuelle Kenntnisse beurteilen kann.
LTAam 23.01.2020 | 13:13
Vielen Dank für Ihre Antwort , ich habe nur eine eventuelle umschulung angegeben , wenn dies von der DRV nicht infrage kommt , bietet mir die DRV von selbst auch andere dinge aus wie ,zb bewerbungstrainings , wiedereingiederungen oder so ?
Valzuunam 23.01.2020 | 14:25
Am Anfang steht immer die Frage „Ist so etwas (LTA) aus gesundheitlichen Gründen nötig?“ Warum z.B. ein Bewerbungstraining aus gesundheitlichen Sicht erforderlich sein sollte dürfte schwer zu begründen sein. Es reicht nämlich nicht „krank zu sein“, sondern die LTA müssen auch DESHALB erforderlich sein. Falls nicht, kann die DRV kein LTA erbringen. Insbesondere ist dabei die Auffassung der Ärzte und Sachbearbeiter der Arbeitsagentur völlig irrelevant. Sind Maßnahmen aus anderen als gesundheitlichen Gründen erforderlich, z.B. nach langer Auszeit (Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege usw.), dann liegt die Erbringung solcher Leistungen im Verantwortungsbereich der Arbeitsverwaltung, die sich erfahrungsgemäß leider nur allzu oft wegducken möchte. Daher überlegen Sie sich ruhig einmal warum Sie (nicht die Agentur) solche Leistungen für erforderlich halten, und dann mit wem Sie den Kampf ausfechten möchten.
LTAam 23.01.2020 | 21:31
Ich verstehe den letzten Satz nicht so ganz genau , wie meinen sie das mit dem Kampf
Valzuunam 23.01.2020 | 22:30
Ist symbolisch gemeint-falls Sie überhaupt (mit juristischen Mitteln wie z.B. Widerspruch und Klage) um die Bewilligung von LTA „kämpfen“ wollen.
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