Guten Tag LTA,
in Ihrem LTA-Antrag haben Sie bei der Frage mit welchen Leistungen die Deutsche Rentenversicherung Ihnen nach Ihrer Meinung helfen kann, nach eigener Einschätzung beantwortet. Dies war keine falsche Angabe.
Allerdings prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig ist und ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung erfüllt sind. Wenn Sie mit der Ablehnung Ihres LTA-Antrages nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Diesen sollten Sie dann möglichst ausführlich begründen.