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Experten-Antwort

Wiederspruch zum EU Rentenantrag erneut zurückgewiesen

von Marion Loch09.03.2017 | 17:04
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9 Antworten

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Mein Rentenantrag auf Erwerbsunfähigkeit wurde abgelehnt ich habe daraufhin im März 2016 Widerspruch eingelegt,dieser wurde jetzt am 8.März 2017 zurück gewiesen,ich war bei den Medizinischen Diensten ect., ich habe sogar versucht einer Arbeit nach zugehen, bin aber nach 2 Stunden so fertig,dass ich mich nicht richtig bewegen kann,ich habe chronische Schmerzen im ganzen Körper und den Gelenken usw.ich bekomme lediglich Schmerzmittel die nicht lange Wirkung haben,das macht mich so fertig, dass ich mich in psychiatrische Behandlung wegen Depressionen begeben habe. Laut Ablehnungsschreiben kann ich jetzt nur zum Sozialgericht gehen,nach 1 Jahr und 4 Monaten stellt man dies fest ich weis nicht so recht was ich machen soll, weil ich mir schon blöd und schlecht dabei vorkomme nichts mehr leisten zu können weil mein Körper nicht mehr will.,L.G.Marion Loch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion Loch,

dem Beitrag von Wolfgang kann ich mich nur anschließen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers fehlerhaft ist, ist nunmehr die einzige Möglichkeit, sich mittels einer Klage vor dem Sozialgericht dagegen zu wenden. Fachliche (allerdings kostenpflichtige) Unterstützung können Sie hierbei nicht nur von einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Rentenberater, sondern auch von einem Sozialverband (VdK oder SoVD) erhalten.

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8 Antworten

Kahlaam 09.03.2017 | 18:49
Hallo Marion Loch, viele Menschen sind und werden mit der Zeit krank. Deshalb müssen Sie vorzeitig die EMR beantragen. Wenn Sie sich das nicht gefallen lassen dann bleibt Ihnen nur noch vors SG zu ziehen. Nehmen Sie sich einen Fachanwalt an die Seite. Leider werden Sie hier in diesem Rentenforum wenig einfühlsamen Zuspruch bekommen. Wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg. LG Kahla
W*lfgangam 09.03.2017 | 18:53
Hallo Marion Loch, Sie können natürlich auf Ihren Widerspruch nicht gleich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten ;-) Natürlich ist das der normale Weg - fängt beim Widerspruch an und geht dann in die nächste Instanz/Sozialgericht ...und immer noch alles kostenfrei - und dabei geht es nicht um blöd oder schlecht, sondern schlicht um die Möglichkeit der weiteren Überprüfung der DRV-Entscheidung zur Ablehnung Ihres Antrags. Gruß w.
W*lfgangam 09.03.2017 | 20:04
Zitat von Kahla anzeigenausblenden
Hallo Kahla, grundsätzlich richtig. Aber die Feststellung der EM im Sinne des SGB 6 ist auch keine Gefühlssache, nur weil sich Versicherte für EM 'halten' ...und dabei grundsätzlich übersehen, dass sie vielleicht in ihrer jetzigen Beschäftigung durchaus nicht mehr voll arbeiten können, aber doch weiterhin leistungsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt/leichteste Tätigkeiten sind. Extrembeispiel: der 150 kg Altenpfleger, der seine Kniegelenke nicht mehr spürt und wie eine alte Dampflok schnauft, hat ein Problem mit sich selbst – die DRV hat damit kein Problem, da er für andere/leichte Tätigkeiten und eigener Mitwirkung der Reduzierung der selbstverursachten Probleme noch weiterhin voll erwerbsfähig sein kann. Insofern kann es da keine 'Streicheleinheiten' geben, sondern lediglich den Rat, sich sowohl bereits _vor_ dem Widerspruch die Aussagen/Akten der DRV anzuschauen/wie kam es zu der Entscheidung und das gleiche im Klageverfahren zu wiederholen - dann am besten mit Hilfe einer med.-fachlich rechtlichen Unterstützung. Gruß w.
Kahlaam 10.03.2017 | 09:34
@experte/in Sie stimmen den Beitrag von W*lfgang zu. Man könnte meinen es ist Ihr Kollege. Gerade von Ihnen hätte ich ein bisschen mehr Verständnis verlangt. @Marion Loch Sehen Sie Sie da lag ich ja fast richtig. Bringen Sie Ihre Krankenakte auf den aktuellen Stand und wie gesagt nehmen Sie sich einen guten Fachanwalt fürSozialrecht, sonst ziehen Sie den kürzeren. Alles Gute. Mfg Kahla
Rentensputnikam 10.03.2017 | 12:47
Sehr geehrte Kahla: Es geht hier bei den Antworten nicht um Mitgefühl, sondern um die sachliche Rechtsauslegung. Mitgefühl nutzt etwas im zwischenmenschlichen Bereich, nicht aber in einem öffentlichen Renten- oder sonstigen Forum.
KSCam 11.03.2017 | 10:10
@Kahla Ihre Enttäuschung über die Expertenantwort verstehe ich nicht. Er/sie hat Marion Loch auf die Möglichkeit einer Klage hingewiesen, wobei Marion Loch streng genommen nicht einmal eine frage gestellt hatte, die zu beantworten war. Wenn Sie oder Marion Loch hier im Forum Mitgefühl und bedauern erwarten, sind Sie im "eigentlich falschen Forum". Was würde es der Fragestellerin eigentlich nützen, wenn jemand schreiben würde : "Sie tun mir ja so unendlich leid, weil Sie ein derartiges Schicksal haben und die DRV Ihnen noch nicht mal die Rente gibt"?
Marion Locham 13.03.2017 | 10:09
Danke für die vielen Antworten, auf Mitgefühl war ich auch nicht aus, ich weiss nur nicht so recht wie ich weiter gehen soll. Ich bin übrigens noch Berufstätig, habe ich mehrere Berufe und mich auch schon wegen meiner Erkrankung darin ausprobiert, was ich noch machen kann. Leider habe ich festgestellt, dass mein Gehirn noch ganz gut funktioniert, mein Körper aber gewaltig streikt. Musste jetz meine Arbeit auf 2x 2 Std. in der Woche reduzieren, weil ich so fertig war, dass ich nicht einmal im liegen ruhe von den Schmerzen bekam.Es ist egal welche Arbeit ich mache es geht jedenfalls alles nach hinten los. Aber nochmals vielen Dank für Eure Antworten. LG ML
Marion Locham 13.03.2017 | 10:09
Danke für die vielen Antworten, auf Mitgefühl war ich auch nicht aus, ich weiss nur nicht so recht wie ich weiter gehen soll. Ich bin übrigens noch Berufstätig, habe ich mehrere Berufe und mich auch schon wegen meiner Erkrankung darin ausprobiert, was ich noch machen kann. Leider habe ich festgestellt, dass mein Gehirn noch ganz gut funktioniert, mein Körper aber gewaltig streikt. Musste jetz meine Arbeit auf 2x 2 Std. in der Woche reduzieren, weil ich so fertig war, dass ich nicht einmal im liegen ruhe von den Schmerzen bekam.Es ist egal welche Arbeit ich mache es geht jedenfalls alles nach hinten los. Aber nochmals vielen Dank für Eure Antworten. LG ML
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