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Experten-Antwort

Wieso keine Rente?

von weller kerstin02.03.2011 | 07:58
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4 Antworten

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Ich habe diese Fragen: Ich bin von der Reha als Arbeitsunfähig entlassen worden, Rückführung ins Arbeitsleben nur unter bestimmten Vorraussetzungen und unter 4 Std. tägl.Dann kam die DRV und sagte mir ich solle eine Schulung besuchen, diese war ganztags mit dem Ziel einen Job zu finden. Nach gut einem viertel Jahr wurde diese Vom Träger abgebrochen, mit der Begründung das ich das Ziel nicht erreichen werde, da mein Zustand und die Krankenzeiten dies nicht zuliessen. Nun habe ich Rente eingereicht und diese wurde abgelehnt. Nun läuft alles über den Anwalt. Mein Gesundheitszustand verschlechtert sich kontinuierlich ( Bipolar und Rheuma mit nicht eindeutiger Diagnose, chronisch Schmerzkrank 3, Clusterkopfschmerz, Psychosomatischer Störung, zig Bandscheiben NPPs und Degenerationen ) Wie kann man denn Beweisen das ich wirklich fertig bin und kaum meinen Haushalt bewältige? Darf ich eigenmächtig da noch was machen? Ich hab das dumme Gefühl das meine Ärzte mich sehr hängen gelassen haben, bezüglich der Beurteilung.Und ist ein Abbruch seitens der DRV nicht ein Indiz für eine vorläufige Berentung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

So schicksalhaft das bei Ihnen auch ist, aber hier im Forum kann man dieses Problem nicht lösen, da es ein Einzelfall ist und individuell Ihre Person betrifft; so nach dem Motto: Zu krank zu arbeiten, aber nicht krank genug, um Rente zu erhalten! Da können Sie nur im Einzelfall Widerspruch einlegen und ggf. Klage erheben.

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3 Antworten

Klemensam 02.03.2011 | 09:16
Sie haben doch jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Eigentlich sollte selbiger ihnen ihre Fragen beantworten können.... Wenn Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben ( also noch nicht ausgesteuert sind ) , können Sie sich doch erstmal weiter krank schreiben lassen und Krankengeld beziehen. Wenn dies nicht (mehr) möglich ist, müssen Sie sich natürlich SOFORT bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn Sie noch (Rest)Anspruch auf ALG I haben , können Sie dies bis zum Bescheid über ihren Widerspruch gegen die Ablehnung der EM-Rente beziehen. Natürlich nur längstens für ihre Anspruchsdauer und unter ganz bestimmten Bedingungen. ALG I nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung werden Sie wohl nicht bekommen , da Sie nicht alle Voraussetzungen dazu erfüllen ( z.b. müssen Sie dazu aus der Kasse ausgesteuert sein und noch viele andere Bedingungen erfüllen ) Die AfA wird aber bei ihnen auf jeden Fall den ärztlichen Dienst einschalten um zu prüfen, ob Sie im Sinne der AfA Arbeitsfähig sind oder nicht. Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA heisst aber nur 15 Stunden pro Woche und das ist eigentlich jeder. Auch jemand der eine volle EM-Rente bekommt darf ja bis zu 3 Studnen täglich und damit bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten. Um ALG I zu erhalten , müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung unter Berücksichtigung ihrer gesundheiitlichen Einschränkungen lzur Verfügung stellen. Eine aktive Vermittlung seitens der AfA erfolgt in solchen Fällen jedoch meistens nicht. Auch ihrerseits werden keine oder nur ganz geringfügige Bemühungen um einen Arbeitsplatzplatz verlangt. Wenn Sie sich also nicht dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung zur Verfügung stellen, kann und darf ihnen die AfA kein ALG I zahlen !! Ihre Erklärung der Arbeitsfähigkeit gegenüber der AfA hat auch keine negativen Auswirkungen auf ihren laufenden Widerspruch im EM-Verfahren ! Im Widerspruchsverfahren wegen der EM-Rente sollten Sie jetzt neue - aktuelle - ärztliche Unterlagen ihrer Fachärzte vorliegen die ihren Anspruch untermauern. Gehen Sie zu ihren Ärzten , sprechen mit denen über dieses Thema und bitten Sie sie um einen neue - vernünftige - ärztliche Berichte. Senden Sie diese dann via Rechtsanwalt an die RV. Nur wenn Sie neue ärztliche Unterlagen beibringen werden Sie eine Chance haben das man ihrem Widerspruch noch stattgibt. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden bleibt ihnen nur noch die Klageerhebung vor dem Sozialgericht.
weller kerstinam 02.03.2011 | 09:35
Ich habe mit den Ärzten geredet, diese meinte die DRV würde von sich aus zu Ihnen kommen. Ausserdem habe ich erfahren das in meiner Akte erwähnt wird das mein verstorbener Bruder in der Entzgsklinik war und das ich Psychisch deswegen angeschlagen sei. Ist denn das möglich bzw relevant? Ich war ganz entsetzt das mir evtl. Drogenabhänigkeit unterstellt wird. Auch dagegen sollte man doch vorgehen? Wie kann ich denn noch mir helfen, vom Anwalt hör ich leider nichts. Ich beziehe derzeit Erziehungsrente um mich so vorm Job Center und den Schikanen zu schützen. Kann ich ein unabhängiges Gutachten verlangen?
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