Hallo tommiiii,
für den Hinzuverdienst neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es keinen pauschalen Wert. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Bescheid aus der Anlage 19 entnehmen.
Ihre Einkünfte der 3 vorangegangen Jahre bestimmen den zulässigen Hinzuverdienst.
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wenn man die drei Jahre vor Rentenbeginn ALG2 (also HartzIV) bezogen hat, zählt das dann als die Einkünfte, aus denen der Hinzuverdienst berechnet wird? oder würde in diesem Fall die letzten drei Jahre wo man noch gearbeitet hat, als Berechnungsgrundlage zählen? Und falls ja, würde dann der monatl. Bruttolohn oder der Stundenlohn genommen werden (wenn man wg. chronischer Krankheit schon auf Teilzeit reduziert hat, wäre sonst der zulässige Hinzuverdienst ja sehr sehr niedrig).
Gruß,
Nora
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Hallo Nora,
es gilt eine Mindesthinzuverdienstgrenze. Dabei wird für die letzten 3 Jahre (rückwärts vor Rentenbeginn!) mindestens ein halbes Durchschnittseinkommen angesetzt. So oder so ist es immer das Jahresbruttoeinommen. Das entspricht immer einem halben so genannten Entgeltpunkt, so dass für den Hinzuverdienst mind. diese 1,5 Punkte zugrunde gelegt werden.
Kompliziert ...einfacher hier nachzulesen, was es in EUR heißt. (PDF, 720 KB - Seite 31, Mindesthinzuverdienstgrenzen in EUR):
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/58234/publicationFile/1152/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf
Gruß
w.
(Warum das im speziellen Info-Blatt "Altersrentner: Soviel können Sie hinzuverdienen" nicht aufgeführt ist, erschließt sich mir jetzt nicht ...)
Hallo Wolfgang,
wenn man die drei Jahre vor Rentenbeginn ALG2 (also HartzIV) bezogen hat, zählt das dann als die Einkünfte, aus denen der Hinzuverdienst berechnet wird? oder würde in diesem Fall die letzten drei Jahre wo man noch gearbeitet hat, als Berechnungsgrundlage zählen? Und falls ja, würde dann der monatl. Bruttolohn oder der Stundenlohn genommen werden (wenn man wg. chronischer Krankheit schon auf Teilzeit reduziert hat, wäre sonst der zulässige Hinzuverdienst ja sehr sehr niedrig).
Gruß,
Nora
Hallo Nora, es gilt eine Mindesthinzuverdienstgrenze. Dabei wird für die letzten 3 Jahre (rückwärts vor Rentenbeginn!) mindestens ein halbes Durchschnittseinkommen angesetzt. So oder so ist es immer das Jahresbruttoeinommen. Das entspricht immer einem halben so genannten Entgeltpunkt, so dass für den Hinzuverdienst mind. diese 1,5 Punkte zugrunde gelegt werden. Kompliziert ...einfacher hier nachzulesen, was es in EUR heißt. (PDF, 720 KB - Seite 31, Mindesthinzuverdienstgrenzen in EUR): http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Gruß w. (Warum das im speziellen Info-Blatt "Altersrentner: Soviel können Sie hinzuverdienen" nicht aufgeführt ist, erschließt sich mir jetzt nicht ...)Ihre Einkünfte der 3 vorangegangen Jahre bestimmen den zulässigen Hinzuverdienst.wenn man die drei Jahre vor Rentenbeginn ALG2 (also HartzIV) bezogen hat, zählt das dann als die Einkünfte, aus denen der Hinzuverdienst berechnet wird? oder würde in diesem Fall die letzten drei Jahre wo man noch gearbeitet hat, als Berechnungsgrundlage zählen? Und falls ja, würde dann der monatl. Bruttolohn oder der Stundenlohn genommen werden (wenn man wg. chronischer Krankheit schon auf Teilzeit reduziert hat, wäre sonst der zulässige Hinzuverdienst ja sehr sehr niedrig). Gruß, Nora
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