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Experten-Antwort

Wieviel darf ich neben einer Teilrente dazuverdienen?

von tommiiii04.11.2010 | 19:16
8451 Ansichten
7 Antworten
Hallo. Ich habe eine Teilrente auf Zeit (2 Jahre) erhalten. Habe zuvor Übergangsgeld bezogen. Wieviel darf ich (39,single,ohne Kind) dazuverdienen? Danke tommi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.11.2010 | 09:23

Hallo tommiiii,

für den Hinzuverdienst neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es keinen pauschalen Wert. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Bescheid aus der Anlage 19 entnehmen.

6 Antworten

KSCam 04.11.2010 | 19:30
Das steht doch in Ihrem Bewilligungsbescheid! Pauschal kann man das nicht beantworten, weil der Zuverdienst individuell verschieden sein kann (je nach Vorverdienst).
HerrMeieram 04.11.2010 | 19:38
Ich hab doch noch kein Bewilligungsschreiben! Was ist das überhaupt? Ich habe zuletze 3 Monate ein Gehalt (Brutto 2300E) und davor 4 Monate ALG1 (Netto 1100) und davor 12 Monate lang Teilzeit (Brutto 1900E) verdient. Gibt es da keine pauschale? danke
KSCam 04.11.2010 | 20:48
Sie schreiben doch "ich habe eine Teilrente erhalten" - wenn Sie keinen Bescheid haben, woher wissen Sie, dass Sie ne Teilrente kriegen? Aber manches brauche ich ja nicht zu verstehen????
W*lfgangam 04.11.2010 | 21:46
Hallo tommiiii, > Wieviel darf ich (39,single,ohne Kind) dazuverdienen? Der Hinzuverdienst bei einer Rente, sei's eine Alters,- eine Hinterbliebenenrente, oder, wie bei Ihnen eine (teilweise) Erwerbsminderungsrente ist unabhängig von den weiteren persönlichen Verhältnissen - ob 20 oder 50, Single, bi verpartnert oder Hetero unter Brücke lebend, null Kinder oder 7 zum Rumtollen - allein der Status Ihrer Rente, Ihre Einkünfte der 3 vorangegangen Jahre bestimmen den zulässigen Hinzuverdienst. Und der steht im Rentenbescheid auf den letzten Seiten drin. Gruß w. (wenn HerrMeier derselbe Fragesteller ist wie tommiiii, sollte er bei seinem Namen bleiben, um nicht verschiedene Fragen/Personenzusammenhänge zu öffnen ...)
Noraam 05.11.2010 | 22:02
W*lfgang schrieb

Ihre Einkünfte der 3 vorangegangen Jahre bestimmen den zulässigen Hinzuverdienst.

[/quote]

wenn man die drei Jahre vor Rentenbeginn ALG2 (also HartzIV) bezogen hat, zählt das dann als die Einkünfte, aus denen der Hinzuverdienst berechnet wird? oder würde in diesem Fall die letzten drei Jahre wo man noch gearbeitet hat, als Berechnungsgrundlage zählen? Und falls ja, würde dann der monatl. Bruttolohn oder der Stundenlohn genommen werden (wenn man wg. chronischer Krankheit schon auf Teilzeit reduziert hat, wäre sonst der zulässige Hinzuverdienst ja sehr sehr niedrig).

Gruß,

Nora

[/quote]

Hallo Nora,

es gilt eine Mindesthinzuverdienstgrenze. Dabei wird für die letzten 3 Jahre (rückwärts vor Rentenbeginn!) mindestens ein halbes Durchschnittseinkommen angesetzt. So oder so ist es immer das Jahresbruttoeinommen. Das entspricht immer einem halben so genannten Entgeltpunkt, so dass für den Hinzuverdienst mind. diese 1,5 Punkte zugrunde gelegt werden.

Kompliziert ...einfacher hier nachzulesen, was es in EUR heißt. (PDF, 720 KB - Seite 31, Mindesthinzuverdienstgrenzen in EUR):

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/58234/publicationFile/1152/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Gruß

w.

(Warum das im speziellen Info-Blatt "Altersrentner: Soviel können Sie hinzuverdienen" nicht aufgeführt ist, erschließt sich mir jetzt nicht ...)

Hallo Wolfgang, wenn man die drei Jahre vor Rentenbeginn ALG2 (also HartzIV) bezogen hat, zählt das dann als die Einkünfte, aus denen der Hinzuverdienst berechnet wird? oder würde in diesem Fall die letzten drei Jahre wo man noch gearbeitet hat, als Berechnungsgrundlage zählen? Und falls ja, würde dann der monatl. Bruttolohn oder der Stundenlohn genommen werden (wenn man wg. chronischer Krankheit schon auf Teilzeit reduziert hat, wäre sonst der zulässige Hinzuverdienst ja sehr sehr niedrig). Gruß, Nora
W*lfgangam 06.11.2010 | 21:33
Nora schrieb

Hallo Wolfgang,

wenn man die drei Jahre vor Rentenbeginn ALG2 (also HartzIV) bezogen hat, zählt das dann als die Einkünfte, aus denen der Hinzuverdienst berechnet wird? oder würde in diesem Fall die letzten drei Jahre wo man noch gearbeitet hat, als Berechnungsgrundlage zählen? Und falls ja, würde dann der monatl. Bruttolohn oder der Stundenlohn genommen werden (wenn man wg. chronischer Krankheit schon auf Teilzeit reduziert hat, wäre sonst der zulässige Hinzuverdienst ja sehr sehr niedrig).

Gruß,

Nora

Ihre Einkünfte der 3 vorangegangen Jahre bestimmen den zulässigen Hinzuverdienst.
wenn man die drei Jahre vor Rentenbeginn ALG2 (also HartzIV) bezogen hat, zählt das dann als die Einkünfte, aus denen der Hinzuverdienst berechnet wird? oder würde in diesem Fall die letzten drei Jahre wo man noch gearbeitet hat, als Berechnungsgrundlage zählen? Und falls ja, würde dann der monatl. Bruttolohn oder der Stundenlohn genommen werden (wenn man wg. chronischer Krankheit schon auf Teilzeit reduziert hat, wäre sonst der zulässige Hinzuverdienst ja sehr sehr niedrig). Gruß, Nora
Hallo Nora, es gilt eine Mindesthinzuverdienstgrenze. Dabei wird für die letzten 3 Jahre (rückwärts vor Rentenbeginn!) mindestens ein halbes Durchschnittseinkommen angesetzt. So oder so ist es immer das Jahresbruttoeinommen. Das entspricht immer einem halben so genannten Entgeltpunkt, so dass für den Hinzuverdienst mind. diese 1,5 Punkte zugrunde gelegt werden. Kompliziert ...einfacher hier nachzulesen, was es in EUR heißt. (PDF, 720 KB - Seite 31, Mindesthinzuverdienstgrenzen in EUR): http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Gruß w. (Warum das im speziellen Info-Blatt "Altersrentner: Soviel können Sie hinzuverdienen" nicht aufgeführt ist, erschließt sich mir jetzt nicht ...)
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