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Experten-Antwort

Wieviel einzahlen in freiwillige RV macht Sinn?

von fiorina15.09.2015 | 10:53
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11 Antworten

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Hallo! Ich werde demnächst mit 55 Jahren in den Vorruhestand gehen und mit 63 in die Rente für langjährig Versicherte. Mein Arbeitgeber stellt mir frei, ob ich in die freiwillige RV noch 8 Jahre lang einzahle (Beitragshöhe ist mir überlassen),. Einzahlen möchte ich auf jeden Fall - bloß wieviel macht Sinn? Rentenkontenklärung ergibt bei Regelsaltereintritt ca. 2000€ Rente. Da ich ja mit 63 Rente beziehen werde, mit 12% Abschlag. Wie wirkt sich das jetzt auf die Rente aus, ob ich den Mindestbeitrag, Durchschnittsbeitrag oder Höchstbeitrag in die Freiwillige RV einzahle in den letzten 8 Jahren vor der Rente? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fiorina,

ob Sie freiwillige Beiträge zahlen wollen ist alleine Ihre Entscheidung. Wir gehen nicht davon aus, dass der Arbeitgeber die Beiträge für Sie einzahlt.

Die ersten drei Absätze von „Senf-dazu“ können Sie als groben Anhalt nehmen, um selbst zu ermitteln, wie die Rentenhöhe sich entwickeln wird. Wobei das Ergebnis beim Mindestbeitrag in Absatz 2 ca. 36 EUR heißen müsste. Auch „Alias“ Hinweis darauf, dass Sie die 2000 EUR nicht erreichen werden bleibt zu beachten, da in der Ihnen vorliegenden Auskunft ja davon ausgegangen wird, dass Beiträge in bisheriger Höhe bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (66 + 4 Mon.) fließen werden. Aber das wird eben nicht mehr der Fall sein, wenn Sie mit 55 in den Vorruhestand treten. Die weitere Entwicklung der Rentenhöhe nach Vollendung des 63. Lebensjahres hängt dann von Ihrer Entscheidung ab, welche Beitragshöhe Sie wählen.

Ich würde Ihnen dennoch empfehlen eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in ihrer Nähe aufzusuchen, um dort in einem Beratungsgespräch auch die Auswirkungen auf den Erwerbsminderungsschutz (evtl. dem Verlust des Erwerbsminderungsschutz) zu erörtern. Den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie nur, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen geleistet haben. Das bedeutet freiwillige Beiträge zählen bei dieser Prüfung nicht mit. Nur wenn Sie bereits bis 31.12.1983 mind. 60 Monate mit Pflichtbeiträgen haben und ab dem 01.01.1984 bis dato einen absolut lückenlosen Versicherungsverlauf nachweisen können, besteht die Möglichkeit auch mittels freiwilliger Beiträge diesen Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu halten. Sollten Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, werden Sie also nach 2 Jahren diesen Schutz verlieren.

Ferner können Sie in einer Probeberechnung vor Ort ausrechnen lassen, welche Auswirkung die verschiedenen Beiträge genau hätten unter Berücksichtigung der heutigen Rechtslage.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

senf-dazuam 15.09.2015 | 12:01
Hallo fiorina! Aktuell macht das bei - Mindestbeitrag 0,0129 EP (450/34.999) - Regelbeitrag 1,0000 EP - Höchstbeitrag 2,0743 EP Das ganze in etwa mal 8 für die Zeit bis 63. Dann etwa mal 30 Euro (aktueller Rentenwert). Also eine Erhöhung des Rentenbetrages um ... bei - Mindestbeitrag 3 Euro - Regelbeitrag 240 Euro - Höchstbeitrag fast 500 Euro Zu zahlen sind dabei aktuell monatlich bei - Mindestbeitrag 84,15 Euro - Regelbeitrag 530,15 Euro - Höchstbeitrag 1131,35 Euro Am Abschlag ändert sich dadurch nichts. Das wären also bei - Mindestbeitrag unverändert ca. 2000 bzw. 1750 Euro - Regelbeitrag 2250 bzw. 2000 Euro - Höchstbeitrag 2500 bzw. 2200 Euro. Wenn Sie vorhaben, noch über 20 Jahre zu leben, kann das evtl. Sinn machen. Reichen Ihnen diese Infos?
fiorinaam 15.09.2015 | 12:18
Super, vielen Dank! Mehr als ich durch die örtliche Rentenberatung in Erfahrung bringen konnte!
Aliasam 15.09.2015 | 12:38
@Senf-dazu, so ganz passt Ihre Rechnung nicht ;-) 1. Kann man nicht von der Summe 2.000,-€ ausgehen, da "fiorina" ja gar nicht bis zum Regelrentenalter 66+4 Monate einzahlt! sondern, wie sie selbst schreibt mit 55 aufhört oder nur noch einen freiw. Beitrag zahlt. Daher müsste Ihre Rechnung mit dem Stand vom 55 Lebensjahr beginnen, also ohne "fiktive" Hochrechnung bis 66+4 2.) wissen wir auch nicht, ob "fiorina" die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren schon voll hat. Hier könnte sich eine freiw. Zahlung lohnen, damit sie überhaupt ab 63 in Rente gehen kann! Die Berechnung an sich haben Sie (m.E.) richtig gut gemacht. Klar verständlich :-) Also @fiorina, bitte geben Sie noch den aktuellen Rentenstand an, dann kann @senf dazu nochmal rechnen oder Sie machen es selber? ;-) MfG
Statistikfreundam 15.09.2015 | 14:45
Hallo, Fiorina, wo waren Sie den in Beratung? Bei einem Versichertenberater der DRV Bund bzw. einem Versichertenältesten oder bei einer Auskunft- und Beratungsstelle?
Fiorinaam 15.09.2015 | 18:35
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Ich hole noch mal etwas weiter aus: 2010 habe ich eine Rentenkontenklärung machen lassen, bei unserer Rentenbeauftragten im Rathaus. Dabei kam heraus, dass, wenn ich weiter durchschnittlich die Beiträge zahlen würde - am Ende eine Rente von ca. 2000€ herauskommen würde. Da ich sehr gut verdiene, habe ich immer den höchsten Satz an Rente eingezahlt, bezuschusst vom AG. Der Arbeitgeber wird auch von 55 bis 63 ( ja, ich erfülle die Voraussetzungen für langjährig Versicherte und kann mit 63 in Rente gehen) meine Beiträge bezuschussen. In meiner Rentenkontenklärung steht drin, dass ich unter Abzug von 12% die Rente für langjährig Versicherte mit 63 beantragen kann. Ob ich jetzt den Mindest/Durchschnitts- oder Höchstbeitrag in die RV einzahle , bleibt mir überlassen. Einzahlen werde ich auf jeden Fall. Mich interessiert halt, was am Ende (sprich: mit 63) bei den verschiedenen Variationen herauskommt. LG
Aliasam 16.09.2015 | 07:21
Hallo Fiorina, ok, das geht zu machen ;-) In der Rentenauskunft von 2010 stand, dass Sie zum 66+4 Lebensjahr ca. 2000,00 € Rente (Brutto) erhalten werden. (inkl. Hochrechnug mit Höchstbeitrag!) Jetzt ziehen wir den Höchstbeitrag (ca. 60,00 € pro Jahr = 2 Endgeltpunkte x ca. 30 € aktueller Rentenwert) für die Zeit bis 55 rückwerts wieder ab. = 11 Jahre und 4 Monate = ca. 680,00 € Dann wäre der Ausgangsbetrag für die Berechnung der Rente unter Berücksichtigung der Einzahlungen (Mindestbeitrag, Durchschnittsbeitrag, Höchstbeitrag) jetzt zum 55. Lebensjahr folgender: 1320,00 € Das ist Ihr relativ realistischer Rentenstand zum 55. Lebensjahr! Nun benutzen wir die Berechnungen von @senf dazu... für die nächsten 8 Jahre kommen hinzu: 1.) 36,00 € ( 8 Jahre lang Mindestbeitrag) 2.) 240,00 € (8 Jahre lang Durchschnittsbeitrag) 3.) 480,00 € (8 Jahre lang Höchstbeitrag) ergibt dann jeweils zum 63. Lebensjahr Brutto 1.) 1356,00 € abzgl. 12 % Abschlag = 1194,00 € 2.) 1560,00 € abzgl. 12 % Abschlag = 1373,00 € 3.) 1800,00 € abzgl. 12 % Abschlag = 1584,00 € soweit verstanden? :-) Wenn Sie privat krankenversichert sind, gibt's noch einen Zuschuß (derzeit 7,3 %) der Rente max. die hälfte des echten KV Beitrages. Sind Sie freiwillige oder pflcihtig gesetzlich krankenversichert, müssen Sie von den o.g. Summen noch ca. 11 % KV Anteil abziehen, dann haben Sie Ihre ca. Nettorente! Ich hoffe, jetzt passt es so! MfG
fiorinaam 16.09.2015 | 12:29
Danke, das hab ich verstanden. Bin freiwillig in der GKV, also gehen die 11% noch mal ab. Ich denke dass ich den Höchstbeitrag wählen werde, weil ich ja doch noch etwas älter werden möchte :)
Aliasam 16.09.2015 | 12:51
:-) gern geschehen! und wenn Sie die vom @Experten erwähnten Voraussetzungen erfüllen (Versicherungsschutz), dann haben Ihre freiwi. Beiträge doppelte Wirkung! Also so schlecht ist Ihr Gedanke gar nicht. Außerdem wissen wir alle nicht, wie alt wir werden und wenn der Arbeitgeber die Zahlung bezuschusst, na umso besser! Mein Tipp: "Bitte bleiben Sie gesund" ;-) MfG
senf-dazuam 16.09.2015 | 13:39
@Alias: danke für die Korrektur, ahtte angenommen, dass derzeit schon 2000 erreicht sind und dies nicht die Hochrechung zur Regelaltersrente ist ... "wer lesen kann, ist klar im Vorteil" :)
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