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Experten-Antwort

Wieviel Minijobs sind bei einer Teilerwerbsunfähigkeitsrenten Zahlung möglich

von Peter-Dominik 24.08.2024 | 13:58
369 Ansichten
12 Antworten
Hallo, Bislang hatte ich einen Hauptarbeitgeber mit 2 Tagen in der Woche und einen Minijob. Ich musste nun beim Hauptarbeitgeber auf 1 Tag gehen, habe weiterhin meinen Minijob somit jetzt 2 gering fügige Jobs Frage : Darf ich noch einen Minijob annehmen ? Ich muss aber nur aufpassen das alle 3 Jobs nicht die 17.500 im Jahr übersteigen, oder ? Ich würde mich über eine Antwort freuen, weil ich total in der Luft hänge

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.08.2024 | 08:56

Sie dürfen auch drei Minijobs ausüben, insgesamt aber nicht über 538,00 Euro im Monat verdienen.

11 Antworten

--^--am 24.08.2024 | 14:04
Pittam 24.08.2024 | 14:37
Werfen Sie die ganzen Minijobs über Bord und gehen dann vollzeit arbeiten, davon haben Sie mehr.
Mikeam 24.08.2024 | 14:40
Wenn es Minijobs bleiben sollen dürfen Sie in Summe nicht über 538 kommen
Mikeam 24.08.2024 | 14:41
Mike schrieb

Wenn es Minijobs bleiben sollen dürfen Sie in Summe nicht über 538 kommen

Aber wenn einer schon ein versicherungspflichtiger Job ist, dann geht nur noch ein Minijob.
Minijobs und Hinzuverdienstam 24.08.2024 | 14:47
Sie dürfen mit allen Minijobs zusammen pro Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen, um damit im Minijob-Bereich zu bleiben. Sie dürfen also auch 2,3 3 oder noch mehr Minijobs ausüben, solange Sie diese Grenze einhalten. Die Hinzverdienstgrenze bei einer teilweisen EM-Rente beträgt mindestes 35.117,50 Euro, wird aber individuell ermittelt. In Ihrem Rentenbescheid find Sie Ihren konkreten Wert. Sie dürfen aber natürlich auch mehr verdienen, bloß werden dann vom übersteigenden Teil 40 Prozent Ihre EM-Rente kürzen. Wichtig ist natürlich, dass Sie längerfristig die erlaubte tägliche Arbeitszeit von "unter 6 Stunden täglich" einhalten (maximal 6 Monate lang darf sie überschritten werden, Stichwort Arbeitserprobung).
KSCam 24.08.2024 | 15:16
Sie sollten sich nicht in der "Minijob Diskussion" verzetteln! Das ist für die EM rente eigentlich nebensächlich. Dass es möglich ist mehrere Minijobs zu haben (solange insgesamt 538€ eingehalten wird), wurde ebenso bereits erklärt wie die Tatsache dass man neben einer Hauptbeschäftigung nur einen Minijob machen kann und ein weiterer 538€ Job dann automatisch kein Minijob mehr wäre sondern eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Teilweise Erwerbsminderung heißt, dass Sie nur noch unter 6 Stunden täglich arbeiten können. Da darf man - wenn man will - auch 10 Jobs haben, solange die Stundengrenze eingehalten ist. Die beitragsrechtliche Situation ist dann eine ganz andere Baustelle. Und 17500€ gilt auch nicht bei teilweiser EM, da liegt die Grenze irgendwo bei 35.000€........ Sie sollten sich vielleicht individuell schlau machen, bevor Sie Halbwissen befolgen. Das wichtigste dürfte sein die tägliche Arbeitszeit nicht zu "überreizen" in der Gier nach dem Maximum.
Mikeam 24.08.2024 | 16:28
Mike schrieb

Wo steht das mit der teilweise Erwerbsminderung?

Ach du Schreck in der Überschrift. Das habe ich überlesen.
Du armer Mensch!am 24.08.2024 | 19:04
Maximiliane schrieb

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