Sie dürfen auch drei Minijobs ausüben, insgesamt aber nicht über 538,00 Euro im Monat verdienen.
Wenn es Minijobs bleiben sollen dürfen Sie in Summe nicht über 538 kommen
Sie dürfen mit allen Minijobs zusammen pro Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen, um damit im Minijob-Bereich zu bleiben.
Sie dürfen also auch 2,3 3 oder noch mehr Minijobs ausüben, solange Sie diese Grenze einhalten.
Die Hinzverdienstgrenze bei einer teilweisen EM-Rente beträgt mindestes 35.117,50 Euro, wird aber individuell ermittelt. In Ihrem Rentenbescheid find Sie Ihren konkreten Wert.
Sie dürfen aber natürlich auch mehr verdienen, bloß werden dann vom übersteigenden Teil 40 Prozent Ihre EM-Rente kürzen.
Wichtig ist natürlich, dass Sie längerfristig die erlaubte tägliche Arbeitszeit von "unter 6 Stunden täglich" einhalten (maximal 6 Monate lang darf sie überschritten werden, Stichwort Arbeitserprobung).
Wo steht das mit der teilweise Erwerbsminderung?
Werfen Sie die ganzen Minijobs über Bord und gehen dann vollzeit arbeiten, davon haben Sie mehr.
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