Den vorherigen Antworten konnten Sie bereits entnehmen, wie sich derzeit die Rente aus den von Ihnen angegebenen Entgelten berechnet und dass die Rentenhöhe nicht von der Stundenzahl, sondern von der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen abhängt. Eine Aufstockung der Rente durch zusätzliche (freiwillige) Beitragszahlung ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich. Hierfür bieten die betriebliche Altersversorgung bzw. die private Alterssicherung Möglichkeiten.