Witwen, Witwer erhalten für eine Übergangszeit bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten Hinterbliebenenrente in Höhe einer Altersrente des Versicherten.
Da ihre Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist, stehen nach dem
Ende des dritten Kalendermonats grundsätzlich 60% der Rente des verstorbenen Versicherten zu.
Anrechenbar ist Einkommen auf eine Hinterbliebenenrente, das monatlich das 26,4 fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt.
Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 1076,86 Euro.
Sofern ihre Ehefrau als Einkommen lediglich die Altersrente in Höhe von 1040 Euro hat, liegt sie unter dem Freibetrag von derzeit 1076,86 Euro und bekäme nach Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Sterbemonats die vollen 60% ihrer Altersrente.