Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. In welchem zeitlichen Umfang Sie die Tätigkeit ausüben spielt nur im Zusammenhang mit dem vorliegen der Erwerbsminderung eine Rolle und kann hier nicht pauschal beantwortet werden. Die Frage sollte direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.