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Experten-Antwort

Wird auch die Zahlung Teilerwerbsminderungsrente bei eingestellt

von Xantia03.10.2024 | 13:44
399 Ansichten
5 Antworten

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… wenn eine volle Rente rückwirkend zum Beginn der ehemaligen Teilerwerbsminderungsrente bewilligt wird. Ich beziehe circa 1000 € netto Teilerwerbsminderungsrente und 2100 € Krankengeld daneben. Die Teilerwerbsminderungsrente wird nicht ans KG angerechnet, weil die AU nach deren Bewilligung begonnen hat. Ich bin in Widerspruch, um rückwirkend volle Rente zu bekommen. Diese reicht ja nicht um die Krankenkasse vollständig zu befriedigen. Wenn die komplette Nachzahlung an die Krankenkasse geht, wird die Rente sofort eingestellt und ich bekomme zum Beispiel erst ab dem ersten Auszahlung Monat die volle Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Xantia,

 

in der Regel wird nahtlos von einer in die andere Rentenart umgestellt. Da Ihre Krankenkasse Ihnen jedoch laufend Krankengeld auszahlt, wird es zur Abrechnung eines Erstattungsanspruchs kommen.

Das bedeutet, dass die Auszahlung der vollen Erwerbsminderungsrente ggf. erst erfolgen kann, wenn die Krankenkasse uns den Erstattungsanspruch beziffert hat.

 

Sollte Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, können Sie sich direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden. Dort kann man Ihnen den genauen Ablauf schildern und auch mitteilen, wann die Rente in welcher Höhe ausgezahlt wird.

 

Die Telefonnummer Ihrer Sachbearbeitung finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Obelixam 04.10.2024 | 04:40
Irgendwie will sich mir der Sinn Ihrer Frage nicht erschließen. Wenn die laufende teilweise EM-Rente in eine volle EM-Rente umgewandelt wird, welchen Grund sollte es geben, die Zahlung der teilweise EM-Rente so einzustellen, dass eine Zahlungslücke entsteht? Es erhöht sich ab Monat X der Zahlbetrag. Sie bekommen einen neuen Bescheid, und das wars.
Mikeam 04.10.2024 | 08:26
Zitat von Obelix anzeigen
Nein die Krankenkasse stellt sofort die Zahlung ein und es wird mindestens ein Monat Zahlungslücke bleiben. Es wird rückwirkend so getan als hätte es gar keine teilweise Rente gegeben. Deswegen geht die komplette Nachzahlung an die Krankenkasse.
Obelixam 04.10.2024 | 08:52
Um das KG geht es aber nicht. Die Frage war, ob die Rente eingestellt wird. Deshalb die Antwort: Nein, die Rente wird nicht eingestellt, sondern nur von teilweiser auf volle EM geändert. Eine Zahlungslücke bei der Rente entsteht nicht.
Mikeam 04.10.2024 | 10:17
Ja, das ist bedeutend dramatischer bei Leuten, die schon seit ein paar Monaten weder KG noch ALG bekommen. Dann gibt es die für die Monat dazwischen nicht mal eine Rentennachzahlung, sondern wirklich erst ab dem Zahlungstermin. Da gucken manche richtig blöd.
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