Hallo Xantia,
in der Regel wird nahtlos von einer in die andere Rentenart umgestellt. Da Ihre Krankenkasse Ihnen jedoch laufend Krankengeld auszahlt, wird es zur Abrechnung eines Erstattungsanspruchs kommen.
Das bedeutet, dass die Auszahlung der vollen Erwerbsminderungsrente ggf. erst erfolgen kann, wenn die Krankenkasse uns den Erstattungsanspruch beziffert hat.
Sollte Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, können Sie sich direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden. Dort kann man Ihnen den genauen Ablauf schildern und auch mitteilen, wann die Rente in welcher Höhe ausgezahlt wird.
Die Telefonnummer Ihrer Sachbearbeitung finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung