Hallo kadett75,
es ist genau umgekehrt. Es wird also ggf. die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.
Die Alterstente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist nur insoweit zu zahlen, als sie zusammen mit der Leistung aus der Unfallversicherung den maßgebenden Grenzbetrag nicht übersteigt:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html
Für eine individuelle Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.