Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Wird der Hausverkauf auf Witwenrente angerechnet?

von Avarella12.02.2015 | 14:05
4385 Ansichten
8 Antworten
Hallo, Ich bin 59 Jahre alt und beziehe seit 10/2010 die grosse Witwenrente. Selber bekomme ich noch die halbe Erwerbsminderungsrente. Jetzt möchte ich gerne mein Elternhaus verkaufen. Jetzt sagte mir jemand, dass der Verkaufserlös auf die Witwenrente angerechnet wird und ich erstmal von diesem Erlös leben muss. Jetzt sind aber auf dem Haus Schulden von 73.000 Euro, die ich vom Erlös bezahlen wollte. Wird mir trotzdem der ganze Verkaufserlös angerechnet? Vielen Dank für Euere Antworten im Voraus. LG Avarella

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2015 | 15:22

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (maßgeblich ist die steuerliche Behandlung durch das Finanzamt) können nach dem neuen Hinterbliebenenrecht auf die Witwenrente angerechnet werden. Werden Grundstücke und Rechte innerhalb der Spekulationsfrist veräußert entsteht Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft. Die Frist beträgt 10 Jahre zwischen der Anschaffung und Veräußerung. Die Schenkung ist keine Anschaffung. Meines Erachtens findet somit keine Anrechnung statt. Da der Sachverhalt jedoch sehr komplex ist, würde ich den Sachverhalt dem zuständigen Versicherungsträger vorlegen und um eine schriftliche Mitteilung bitten, bevor Sie das Haus verkaufen.

7 Antworten

Avarellaam 12.02.2015 | 14:08
Ich vergaß noch zu erwähnen, dass mein Elternhaus mir gehört. Meine Mutter hat es mir vor 2,5 Jahren überschrieben.
Avarellaam 12.02.2015 | 15:28
Ich habe 1974 geheiratet und bin Jahrgang 1955. Wird da noch unterschieden zwischen altem und neuem Hinterbliebenenrecht?
Avarellaam 12.02.2015 | 15:27
danke für die Antwort.
Herz1952am 12.02.2015 | 16:05
Hallo Avarella, Bei der geschilderten Sachlage dürfte es lediglich um Erbschafts- oder Schenkungssteuer gehen und nicht um einen Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsgewinn setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Beispiel: Häuser kaufen und Verkaufen, ebenso Grundstücke oder auch Wertpapiere. Der Erbschafts-/Schenkungsfreibetrag beträgt zwischen Mutter und Tochter (Elter/Kind) z.Zt. 400.000 €. Welcher Rentner würde sonst noch sein geschenktes oder Ererbtes Haus verkaufen? Herz1952
***am 12.02.2015 | 17:37
Hier gelten die übergangs- und Vertrauensschutzregelungen! Die neuen Regelungen zur Anrechnung von Vermögenseinkommen und allen möglichen anderen Einkünften gelten nur für Witwen und Witwer die ab dem 01.01.2002 geheiratet haben (egal wie alt bei der Heirat) oder wenn beide vor dem 02.01.1962 geboren sind und einer der Ehepartner nach 2001 verstorben ist. Bei den "Altehen" und Sterbefällen vor 2002 kann nur eigenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen/eigene Rente, und Pension auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden.
Avarellaam 12.02.2015 | 19:10
ich danke euch für die Auskünfte. Jetzt weiss ich ein wenig mehr und bin beruhigter.
Rentenzombieam 13.02.2015 | 20:25
Falsch, das wäre ich an deiner Stelle garnicht! Denn dann frisst die Steuer alles auf und die Rente wird auch gekürzt wegen dem Gewinn. Da ist es scheißegal, ob Schuulden drauf sind oder nicht - du bist pleite!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026