Hallo HRek,
Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung werden ab dem 17. Lebensjahr gutgeschrieben. Ende der Fachschulausbildung ist regelmäßig der Tag der die Fachschulausbildung abschließenden Prüfung. Sofern eine Prüfung nicht vorgesehen ist, endet die Fachschulausbildung mit dem letzten Tag der Fachschulausbildung. In Ihrem Fall kommt es daher auf das Ende der Fachschulausbildung an.
Der Monat Juli zählt als Übergangszeit zwischen Fachschule und Berufsausbildung. Ab 01. August werden entsprechende Beiträge aufgrund beruflicher Ausbildung gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam