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Experten-Antwort

Wird der Monat in dem man 17 Jahre wird zu den Rentenzeiten gezählt oder erst ab dem Folgemonat?

von HRek21.07.2025 | 05:42
307 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, folgender Fall: ich bin in einer Fachschulausbildung die am 31. Juli lt. Zeugniss endet. Ich werde am 25. Juni 17 Jahre alt und fange am 01.08. eine Ausbildung an. Zählt der Juni schon zu den Rentenzeiten oder ist das erst ab Juli der Fall? Der Juli wurde mir in dieser Konstellation als „Übergangszeit“ ins Rentenkonto aufgenommen. Juni bleibt außen vor?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HRek, 

 

Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung werden ab dem 17. Lebensjahr gutgeschrieben.  Ende der Fachschulausbildung ist regelmäßig der Tag der die Fachschulausbildung abschließenden Prüfung. Sofern eine Prüfung nicht vorgesehen ist, endet die Fachschulausbildung mit dem letzten Tag der Fachschulausbildung. In Ihrem Fall kommt es daher auf das Ende der Fachschulausbildung an.

Der Monat Juli zählt als Übergangszeit zwischen Fachschule und Berufsausbildung. Ab 01. August werden entsprechende Beiträge aufgrund beruflicher Ausbildung gezahlt werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

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4 Antworten

.am 21.07.2025 | 06:02
Der Folgemonat
Genaues Zeugnisdatum?am 21.07.2025 | 06:21
Es zählt das Datum auf Ihrem Schulzeugnis und der 31.07. kann es nicht sein, wenn Sie das Zeugnis schon in Händen halten. Liegt das Zeugnisdatum vor dem 25.06., zählt der Juni nicht als Anrechnungszeit.
abcam 21.07.2025 | 07:09
von 16 bis 17 und die Übergangszeiten können sie freiwillige Einzahlungen vornehmen (dafür haben sie Zeit bis zum Alter von 45). Die Monate werden dann auch zusätzlich angerechnet, falls sie keine Pflichtversicherung hatten. Von Schul- und Ausbildungszeiten werden max. 8 Jahre angerechnet! Siehe z.B. auch sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versicherungsrecht/1099-rentenrechtliche-zeiten-uebergangszeiten.html
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