Hallo Pauline,
im Versorgungsausgleich gilt der Grundsatz, dass Anrechte im jeweiligen Versorgungssystem ausgeglichen werden. Wie immer gibt es Ausnahmen für bestimmte Anrechte und Versorgungsträger.
Vorliegend bedeutet dies, dass Ihr Mann Anrechte aufgrund des Wertausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt und Sie in der Beamtenversorgung. Bei Bundesbeamten ist dies im Regelfall – im Gegensatz zu Landesbeamten – möglich. Den Wertausglich zu Ihren Gunsten erhalten Sie demnach voraussichtlich nicht in Form von Entgeltpunkten zu Ihrer Rente, sondern durch eine entsprechende Versorgungsleistung aus der Beamtenversorgung.
Eine Entscheidung hierüber trifft das Familiengericht. Ihr Fachanwalt sollte in der Lage sein Ihnen hierzu Auskünfte zu geben.
Sollte der Wertausgleich in der Beamtenversorgung eintreten, wenden Sie sich hinsichtlich des Besteuerungsanteils bitte an Ihr Finanzamt. Letztlich ist dies reine Rechtfolge und von Ihnen nicht zu beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung