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Experten-Antwort

Wird der VAG einfach auf die bisherige Rente aufgeschlagen?

von Pauline08.05.2024 | 16:00
258 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bekomme eine EM -Rente, mein Mann war BundesBeamter und bekommt auch bereits Altersrente. Nun wurde ausgerechnet, dass ich ihm 10 Punkte abgeben muss und bei ihm wird es als Summe (620,- Euro) ausgedrückt. Meine Frage lautet : wenn ich bisher 1500,- Rente bekam, werden dann die 10 Punkte (ca 400,-) Euro einfach abgezogen (=dann also nur noch 1100,- Euro Rente überwiesen) und seine 620,- werden separat ,als "Versorgungsausgleich " auf mein Konto überwiesen? Ich frage deswegen, weil meine bisherigen 1500,- Euro Rente nur zu 54 % versteuert werden. Dann beträfe das ja nur noch die 1100,- Euro. Hingegen würden seine 620,- höher versteuert werden müssen. Vielen Dank für eine Antwort, Pauline

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pauline,

 

im Versorgungsausgleich gilt der Grundsatz, dass Anrechte im jeweiligen Versorgungssystem ausgeglichen werden. Wie immer gibt es Ausnahmen für bestimmte Anrechte und Versorgungsträger.

 

Vorliegend bedeutet dies, dass Ihr Mann Anrechte aufgrund des Wertausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt und Sie in der Beamtenversorgung. Bei Bundesbeamten ist dies im Regelfall – im Gegensatz zu Landesbeamten – möglich. Den Wertausglich zu Ihren Gunsten erhalten Sie demnach voraussichtlich nicht in Form von Entgeltpunkten zu Ihrer Rente, sondern durch eine entsprechende Versorgungsleistung aus der Beamtenversorgung.

 

Eine Entscheidung hierüber trifft das Familiengericht. Ihr Fachanwalt sollte in der Lage sein Ihnen hierzu Auskünfte zu geben.

 

Sollte der Wertausgleich in der Beamtenversorgung eintreten, wenden Sie sich hinsichtlich des Besteuerungsanteils  bitte an Ihr Finanzamt. Letztlich ist dies reine Rechtfolge und von Ihnen nicht zu beeinflussen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Ich denke soam 08.05.2024 | 16:11
Hallo Er bekommt die 10 Punkte von Dir auf ein neues Rentenkonto wenn er noch keins hat. Du bekommst die 620 als Punkte auf Dein Rentenkonto.
gut überlegenam 08.05.2024 | 17:07
Die Rentversicherung entscheidet nicht über einen Versorgungsausgleich, sondern führt dann bezogen auf die gesetzliche Rente entsprechend des Urteils/Beschlusses des Familiengerichts diesen nur aus. Was steht denn genau im Beschluss des Familiengerichtes zum Versorgungsausgleich? Oder liegt der noch gar nicht vor?? Dann fragen Sie bitte Ihren Anwalt zunächst einmal, wie die von Ihnen genannten Beträge 'abgewickelt' werden. Bezüglich der Versteuerung können Sie sich schon einmal den §22EStG durchlesen und lassen sich das ggfs. von einem Steuerberater erklären, denn Steuerfragen beantwortet die Rentenversicherung nicht. Allgemeine Informationen der DRV zum Versorgungsausgleich finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Entsprechende Informationen im Beamtenversorgungsrecht https://www.beamtenversorgungsrecht.de/beamtenversorgungsrecht_2…
Paulineam 08.05.2024 | 20:52
Zitat von Experte/in anzeigen
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hilft mir sehr. Mein Anwalt hilft mir leider gar nicht, bei all den Fragen, die mir Kopfzerbrechen machen. Bin sehr unzufrieden und überlege, ob ich nicht einen anderen Anwalt einschalten sollte. Auch die Höhe des Versorgungsausgleichs wundert mich sehr. Mein Mann hat während der Ehezeit das doppelte verdient und zudem erhalte ich seit 8 Jahren die volle EM -Rente (davor 8 Jahre eine Teilerw. EM - Rente) . Trotzdem wurde berechnet (und vom Familiengericht übernommen) , dass nur ca 80,- Euro zu meinen Gunsten gehen. Mein Anwalt äußerte sich nur mit den Worten "da habe er keine Ahnung von " und "ich solle einfach froh sein, meinen Mann los zu sein ". Dass es aber um viel mehr geht, nämlich, dass ich das Geld zum Leben brauche und ja auch nur das möchte, was mir zusteht, nimmt er scheinbar nicht ernst. Ich bin völlig überfordert und weiß nicht, wie ich weiter vorgehen soll :-(. Viele Grüße, Pauline
gut überlegenam 09.05.2024 | 12:37
Zitat von Pauline anzeigen
In Ihrer EM-Rente sind Zurechnungszeiten enthalten, die aufgrund Ihres Einkommens vor Eintritt der Erwerbsminderung hochgerechnet wurden (können Sie in den Rentenbescheiden zur Teil- und vollen EM-Rente nachlesen). Entsprechend haben Sie also ein 'höheres' Einkommen trotz EM-Rentenbezug auch während der Ehezeit. Ob Sie mit Ihrem (unfähigen ?) Anwalt unzufrieden sind, betrifft aber die Rentenversicherung nicht, die führt nur aus, was dann das Familiengericht beschließt. Dass Ihre um 80 EUR dann erhöhte EM-Rente (?) trotzdem nicht zum Leben reicht, kann aber hier im Rentenforum auch nicht gelöst werden. Da gibt es andere Stellen, die ggfs. zuständig sein könnten, wie z.B. Wohngeld oder Grundsicherung... Unabhängig davon dürfen Sie bei einer vollen EM-Rente im Jahr (2024) 18.558,75 EUR hinzuverdienen. Die Arbeitszeiteinschränkungen sind dabei zu beachten. Seit 01.01.2024 dürfen Sie auch im Rahmen einer Arbeitserprobung über diesen zeitlichen Rahmen hinaus eine Tätigkeit 'probieren' gem. Satz 7) im §43 SGB VI. Lassen Sie sich dazu ggfs. von Ihrer zuständigen DRV beraten.
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