Hallo Thales.
ein schneller Blick bei Minister*in 'Google' offenbart:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/die-p…
Hier erst ab Antragsmonat.
Wer hat das bei Ihnen eigentlich bei Rentenantrag 'verbockt', dass nicht gleich der Zuschuss beantragt worden ist, dies erkannt/nicht erkannt, dass der Beitragszuschuss zu beantragen ist? KVdR/nicht KVdR (hier dann Zuschussantrag) ist relativ simple, um das bereits im Vorfeld/Rentenantrag in die Antragstellung einzubinden und 'Vorsorge' zu treffen ...[X] setzen und/oder wenigstens der Verweis an die eigene Krankenkasse, das parallel/vorab zu klären.
Andererseits wird es auch ein aufklärendes Schreiben Ihrer Krankenkasse nach Rentenantragstellung gegeben haben ...
Letzter Ausweg: im Rentenantrag war das [X] bei Beitragszuschuss JA gesetzt, die DRV hat es nur 'übersehen', den Beitragszuschuss bei der Festsetzung der Rente zu berechnen …
TIPP2: sofern Sie Kinder (auch Adoptiv-, Stief-, Pflegekinder) haben, können damit inzwischen 'Lücken im KV-Leben (die letzte Hälfte ist hier maßgebend) aufgefüllt werden, pro Kind 3 Jahre pauschale KV-Zeit. Vielleicht reicht es damit doch noch für die Pflichtversicherung/KVdR (hier auch rückwirkend ab 01.08.2017) ← zu diesem Zweck dann direkt die eigene KK aufsuchen und mit denen klären.
Gruß
w.