Hallo Sebastian,
die Beiträge, die Sie während Ihres Minijobs eingezahlt haben, gelten als zu Recht gezahlte Beiträge. Zu Recht gezahlte Beiträge können nur dann erstattet werden, wenn Sie derzeit sowie in den letzten 2 Jahren nicht rentenversicherungspflichtig sind bzw. waren und zur Zeit auch kein Recht zur freiwilligen Versicherung haben.