Hallo Emilia,
ergänzend zu den Ausführungen von Rentenschmied nochmal der Hinweis, die eigenen Einkünfte werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, nicht umgekehrt.
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Hallo Emilia,
ergänzend zu den Ausführungen von Rentenschmied nochmal der Hinweis, die eigenen Einkünfte werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, nicht umgekehrt.
Hallo emilia,
mit den von Ihnen genannten Einkommenshöhen findet keine Anrechnung (weder bei der eigenen Erwerbsunfähigkeitsrente, noch bei der Hinterbliebenenrente statt).
Zu den Hinzuverdienst- und Einkommensgrenzen möchte ich auf den Vorbeitrag verweisen.
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