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Experten-Antwort

Wird Ehegattenunterhalt auf Erwerbsminderungsrente angerechnet?

von UM08.01.2024 | 14:05
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11 Antworten

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Meine Ex-Frau - bezieht eine vollständige Erwerbsminderungsrente, - verdient im zulässigen Rahmen freiberuflich dazu (und schöpft diesen Rahmen regelmäßig aus) - und bekommt darüber hinaus noch für 3 Jahre Unterhalt in Höhe monatlich 200 Euro von mir. Damit ich meine Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen kann, möchte ich von ihr zu meiner Einkommensteuererklärung ihre Unterschrift auf der Anlage U zur Bestätigung, dass sie den Unterhalt von mir bekommt. Meine Ex-Frau verweigert diese Unterschrift aber leider. Sie begründet das mit ihrer Befürchtung, dass der nacheheliche Unterhalt auf ihre Erwerbsminderungsrente angerechnet werden könne. Nach meinen Recherchen ist da eindeutig nicht der Fall. Sie habe sie aber vom VdK beraten lassen und dabei erfahren, dass es sich um eine Grauzone handele. Was ist nun richtig, kann der nacheheliche Unterhalt zu einer Kürzung der Erwerbsminderungsrente führen oder nicht? Eine Quellenangabe, wo dies geregelt ist, wäre für mich auch sehr hilfreich. Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen, UM,

 

"Steuerrecht" hat Ihnen die passende Antwort schon gegeben, auf die ich dankenswerterweise verweise.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

-.-am 08.01.2024 | 14:08
Wahrheit am 08.01.2024 | 14:35
Nein, der Unterhalt führt nicht zu einer Rentenminderung. Aber tief drinnen in Ihrer Ex-Frau steckt eine Betrügerin, die Einnahmen vor der Rentenversicherung verstecken würde wollen. Befürchtet eine Anrechnung und möchte deshalb nichts angeben, unglaublich!
UMam 08.01.2024 | 19:37
Vielen Dank für den Link! Diesen hatte ich allerdings schon gefunden. Bei dem verlinkten Beitrag geht es um Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung), in meiner Frage um nachehelichen Unterhalt. Mir ist schon bewusst, dass der Unterschied in Bezug auf meine Frage irrelevant ist, aber nach den bisherigen Diskussionen mit meiner Ex-Frau kann ich schon voraussehen, dass sie anderes behaupten wird. Ich fürchte das Einzige was mir (außer einer Klage gegen meine Ex-Frau) helfen könnte, wäre die Quellenangabe des zugrundeliegenden Gesetzestextes. Gibt es einen zitierbaren Gesetzestext, aus der der Sachverhalt eindeutig und ohne Interpretationsspielraum hervorgeht?
Mimimiam 08.01.2024 | 19:38
Na na na, vielleicht will sie ja den Exmann nur ärgern. Warum soll sie denn bei ihm etwas unterschreiben? Gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterschriften.
Wahrheit am 08.01.2024 | 21:29
Dann lesen Sie sich das ganze nochmal in Ruhe durch, vor allem die Begründung, warum die Unterhaltszahlungen unter den Tisch fallen sollen. Nein, nein und nochmals nein, ehrlich ist das Ansinnen der Holden nicht! Das ist nur Glück, dass es keine Anrechnung gibt!
UMam 09.01.2024 | 00:34
Nach meinem Kenntnissstand gibt es einen Rechtsanspruch auf diese Unterschrift, der auch einklagbar ist. Ich würde das noch ein letztes Mal versuchen außergerichtlich zu regeln, was ich besser finde als ein Gericht damit zu beschäftigen. Was ich allerdings gezwungenermaßen tun werde, wenn es ohne Klage nicht geht.
Steuerrechtam 09.01.2024 | 02:09
Zitat von UM anzeigen
m.W. müssen Sie wohl gar nicht klagen, denn in der Anlage U wird ja vor allem auch danach gefragt, warum Sie Unterhalt bezahlen. Und darüber haben Sie ja ggfs. bereits ein Gerichtsurteil ? > siehe z.B. zu Zeile 40 im Formular das müsste von Ihrer Seite aus als Nachweis genügen Darüber hinaus werden zur Person Angaben abgefragt, die Sie selbst vermutlich gar nicht haben (sonstige Einkünfte der unterstützten Person). Deshalb wird ja auch nach der Identifikationsnummer gefragt... damit das FA selbst nachforschen kann. Besprechen Sie auch das noch einmal mit Ihrer Steuerberatung. Und lassen Sie da auch gleich noch mal klären, ob das mit den Kinderfreibeträgen so wie es läuft alles so seine Richtigkeit hat.... Die Mutter ist doch freiberuflich tätig und hat gar keine Zeit, die Kinder zu erziehen.... Wappnen Sie sich für einen evtl. Rosenkrieg :-)
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