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Experten-Antwort

Wird eine Abfindung auf die EMR angerechnet?

von Gerundio23.03.2013 | 09:41
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7 Antworten

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Hallo, ich habe diese Frage schon mal gestellt aber sie ist nicht richtig verstanden worden. Ich hoffe ich drücke mich jetzt verständlicher aus. Ich beziehe eine halbe EMR, schon seit mehreren Jahren und ging währenddessen Teilzeit arbieten. Ich habe jetzt meinem Job verloren und dafür eine Abfindung bekommen. Kann mir die Abfindung auf die halbe EMR angerechnet werden. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerundio,

der Begriff des Arbeitsentgeltes ist in § 14 Sozialgesetzbuch Viertes Buch ( SGB IV ) geregelt. Ob eine gezahlte Abfindung als Hinzuverdienst bei der Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet wird, kommt auf den Inhalt des Abfindungsvertrages an.

Wird die Abfindung wg. Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung für die Zeit danach gewährt, liegt kein Arbeitsentgelt vor und ist somit auch nicht als Hinzuverdienst anrechenbar.

Wird die Abfindung dagegen aus Anlaß einer Auflösung des Dienstverhältnisses und zur Abgeltung von Betriebsvereinbarungen usw. für Zeiten vor der tatsächlichen Beschäftigung geleistet , liegt Arbeitsentgelt vor. Weiterhin sind Abfindungen im Rahmen einer Änderungskündigung, z.B. bei Verschlechterung der Arbeitsbedingungen anrechenbares Einkommen.

Im Zweifelsfall empfehlen wir unter Vorlage des Abfindungsvertrages eine persönliche Vorsprache in einem örtlichen Rentenservice-Zentrum.

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6 Antworten

Heinricham 23.03.2013 | 11:12
Nein
Gerundioam 23.03.2013 | 11:28
Zitat von Axelsius anzeigenausblenden
Hallo Axelsius, Vielen Dank. Können Sie das noch mit irgendwelchen Gesetzestexten oder sonstwas unterstreichen bzw. haben Sie Erfahrungen damit? Vielen Dank und Grüße
Axelsiusam 23.03.2013 | 11:18
Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust und für die Zeit danach gezahlt werden, sind kein Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente. Dabei ist es egal, ob das Beschäftigungsverhältnis durch eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag beendet wird.
Heinricham 23.03.2013 | 11:58
So habe ich es selbst erfahren. Gruß Heinrich
Gerundioam 23.03.2013 | 11:35
Hallo Heinrich, danke für Ihr klares Nein. Können Sie das noch mit Gesetzen unterstreichen oder sind das Erfahrungswerte oder sonstwas? Vielen Dank und viele Grüße
Klaus Zaczykam 23.03.2013 | 20:10
Also ich würde mir 2 mal überlegen, ob ich den lieben Mitarbeitern der DRV erzählen würde, daß ich eine Abfindung bekommen habe. Die sind sicherlich gut ausgelastet bei der DRV mit Arbeit, so daß ich es nicht wagen würde, die auch noch mit meinem Kram zu belasten.
Deutsche Rentenversicherung
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