Hallo Franky,
der Gründungszuschuss ist eine eigenständige Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei bestehender Arbeitslosigkeit fördert er die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Er wird grundsätzlich für die Dauer von 6 Monaten zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung gewährt. Die weiteren Einzelheiten können unter dem nachfolgenden LINK nachgelesen werden:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/de/Inhalt/5_Services/04_Formulare_Antraege/_pdf/gxm_808.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Die Antragsformulare finden Sie unter folgendem LINK:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/de/Inhalt/5_Services/04_Formulare_Antraege/Formularpakete/Versicherte_Reha/13_Paket_Rehabilitation_Gruendungszuschuss_pub.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=gr%C3%BCndungszuschuss