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Experten-Antwort

Wird Existensgründung gefördert?

von Franky03.09.2017 | 18:48
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5 Antworten

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Hallo! Ich habe über die Rentenkasse eine Ausbildung zum Dellentechniker absolviert und erfolgreich abgeschlossen. Leider finde ich aber keine Arbeitsstelle. Ich würde mich sehr gerne selbständig machen. Gibt es eine Art Förderung von der Rentenkasse? Die Werkzeuge zum Dellen drücken sind leider nicht gerade billig! Ich weiß nur, dass Arbeitgeber gefördert werden, wenn man Arbeit findet. Aber wie ist es mit Existensgründer? Gruß Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franky,

der Gründungszuschuss ist eine eigenständige Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei bestehender Arbeitslosigkeit fördert er die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Er wird grundsätzlich für die Dauer von 6 Monaten zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung gewährt. Die weiteren Einzelheiten können unter dem nachfolgenden LINK nachgelesen werden:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/de/Inhalt/5_Services/04_Formulare_Antraege/_pdf/gxm_808.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Die Antragsformulare finden Sie unter folgendem LINK:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/de/Inhalt/5_Services/04_Formulare_Antraege/Formularpakete/Versicherte_Reha/13_Paket_Rehabilitation_Gruendungszuschuss_pub.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=gr%C3%BCndungszuschuss

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4 Antworten

Schorscham 03.09.2017 | 19:36
Eine Ausbildung zum Beulendoktor dauert maximal 4 Monate und ist somit kein qualifizierter Ausbildungsberuf: http://www.ibf-halle.de/dellentechnik-ausbildung/ Deshalb ist es schwer vorstellbar, dass dafür Existenzgründungszuschüsse gezahlt werden. Zumal es fast so viele "Dellentechnicker" gibt wie Schlüsseldienste. MfG
bahnhofam 03.09.2017 | 21:35
Frankam 03.09.2017 | 22:59
Die Ausbildung ging über 6 Monate. Ich wüßte nicht, was die Dauer der Ausbildung mit der Möglichkeit einer Förderung zu tun hat!? Das Arbeitsamt ist für mich in keinster Weise mehr zuständig. Wenn es um Entscheidungen geht, egal welcher Art, sagt das Arbeitsamt, dass ich das mit der Rentenkasse abstimmen muss, weil sie für mich nicht mehr zuständig sind. Also wird auch eine Existenzgründung nicht vom Arbeitsamt gefördert.
???am 04.09.2017 | 07:41
Eine Förderung ist grundsätzlich möglich und nennt sich Gründungszuschuss. Rufen Sie bei Ihrer DRV an und lassen Sie sich die Anspruchsvoraussetzungen erklären.
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