Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Käsekrokette,
sofern für die Tätigkeit als Pförtner seinerzeit Pflichtbeiträge entrichtet wurden - dies wird unterstellt - sind die Beiträge in der Regelaltersrente berücksichtigt worden (dies können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen).
Das Einkommen als Pförtner ist evtl. seinerzeit auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet worden.
Sofern Zweifel an der Berechnung der Regelaltersrente bestehen, wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Käsekrokette,
sofern für die Tätigkeit als Pförtner seinerzeit Pflichtbeiträge entrichtet wurden - dies wird unterstellt - sind die Beiträge in der Regelaltersrente berücksichtigt worden (dies können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen).
Das Einkommen als Pförtner ist evtl. seinerzeit auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet worden.
Sofern Zweifel an der Berechnung der Regelaltersrente bestehen, wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Käsekrokette,
sofern für die Tätigkeit als Pförtner seinerzeit Pflichtbeiträge entrichtet wurden - dies wird unterstellt - sind die Beiträge in der Regelaltersrente berücksichtigt worden (dies können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen).
Das Einkommen als Pförtner ist evtl. seinerzeit auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet worden.
Sofern Zweifel an der Berechnung der Regelaltersrente bestehen, wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Beratung.
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Sehr interessant, vielen Dank! Nehmen wir an, dass nachdem er einige Jahre im Betrieb als Pförtner gearbeitet hat, sein Einkommen als Pförtner höher war als die Berufsunfähigkeitsrente (BU Rente wurde dann nach ordnungsgemäßen Benachrichtung der zuständigen Zahlstelle angepasst/verringert). Inwiefern ändert das etwas an deiner Rechnung? Weil du ja davon ausgehst, dass die BU Rente höher war als das Einkommen als Pförtner. Danke!Spielt der Bezug einer gesetzlichen Berufsunfälligkeitsrente bei Übergang in die Altersrente bei deren Berechnung eine Rolle. Nein, ja, wenn ja, in welcher Höhe?! Was ist daran so schwer. Wenn ihr keine Ahnung habt, seid halt einfach stiill. Nichts besseres zu tun? Ich warte dann noch auf die Experten.Na, dann versuche ich es mal: Wer 1968 berufsunfähig wurde, hat seinerzeit vermutlich eine Zurechnungszeit bis zum Alter 55 (=1997) angerechnet erhalten. Diese Zeit von 1968 bis 1997 zählt in der Regelaltersrente als Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mit Zurechnungszeit. Wenn er dann von 1971 bis 2007 als Pförtner mit geringerem Verdienst gearbeitet und nebenher seine Berufsunfähigkeitsrente bezogen hat, wird die Zeit von 1968 bis 1997 nicht doppelt vergütet (einmal als Zurechnungszeit und dann noch als Beitragszeit). Vielmehr erhält diese Zeit einen Wert, der sich aus allen Zeiten bis 2007 ergibt. Allerdings bleiben die Zeiten der Beschäftigung als Pförtner mit dem niedrigen Einkommen in einer Vergleichsberechnung draußen vor; vermutlich ergibt sich ein Wert nur aus den Zeiten 11 Jahren als gelernter Pflasterer für diese Zeit. Hinzu kommen allerdings die Beitragszeiten von 1998 bis 2007. Und mindestens wird die Altersrente (Rentenartfaktor 1,0) um 50 % höher sein als die Berufsunfähigkeitsrente (Rentenartfaktor 0,6667). Vielleicht kann jemand das ja noch besser erläutern?
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