Guten Tag Käsekrokette,
sofern für die Tätigkeit als Pförtner seinerzeit Pflichtbeiträge entrichtet wurden - dies wird unterstellt - sind die Beiträge in der Regelaltersrente berücksichtigt worden (dies können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen).
Das Einkommen als Pförtner ist evtl. seinerzeit auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet worden.
Sofern Zweifel an der Berechnung der Regelaltersrente bestehen, wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Beratung.
Mit freundlichen Grüßen