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Experten-Antwort

Wird gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bei Berechnung von Regelaltersrente berücksichtigt?

von Käsekrokette14.12.2014 | 13:36
2355 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein 1942 geborener Mann arbeitete 11 Jahre lang als gelernter Pflasterer bevor er durch einen Unfall beide Beine verlor. 1968 wurde ihm eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gewährt, die er bis zu seinem Eintritt in die Regelaltersrente 2007 erhielt. 3 Jahre nach dem Unfall begann der Mann einen Tätigkeit als Pförtner und arbeitete dort 36 Jahre bis zum Eintritt in seine Regelaltersrente, bezog zeitgleich weiterhin die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Es geht darum, ob eine bezogene gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente beim Übergang in die Regelaltersrente bei der Berechnung der Rentenhöhe mit berücksichtigt wird, wenn der Antragssteller neben der Berufsunfähigkeitsrente in einem anderen Beruf gearbeitet hat, der natürlich nicht mehr sein gelernter Beruf ist, weil er den ja nach Eintritt der Schwerbehinderung nicht mehr ausüben konnte. Oder zählt zur Berechnung der Altersrente dann das Einkommen, das er im gezwungenen neuen Beruf erwirtschaftet hat. Spielt die Tatsache, dass er eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente da überhaupt eine Rolle? Wird sie anteilmäßig auf das Einkommen als Pförtner angerechnet? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Käsekrokette,

sofern für die Tätigkeit als Pförtner seinerzeit Pflichtbeiträge entrichtet wurden - dies wird unterstellt - sind die Beiträge in der Regelaltersrente berücksichtigt worden (dies können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen).

Das Einkommen als Pförtner ist evtl. seinerzeit auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet worden.

Sofern Zweifel an der Berechnung der Regelaltersrente bestehen, wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Käsekrokette,

sofern für die Tätigkeit als Pförtner seinerzeit Pflichtbeiträge entrichtet wurden - dies wird unterstellt - sind die Beiträge in der Regelaltersrente berücksichtigt worden (dies können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen).

Das Einkommen als Pförtner ist evtl. seinerzeit auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet worden.

Sofern Zweifel an der Berechnung der Regelaltersrente bestehen, wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Käsekrokette,

sofern für die Tätigkeit als Pförtner seinerzeit Pflichtbeiträge entrichtet wurden - dies wird unterstellt - sind die Beiträge in der Regelaltersrente berücksichtigt worden (dies können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen).

Das Einkommen als Pförtner ist evtl. seinerzeit auf die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet worden.

Sofern Zweifel an der Berechnung der Regelaltersrente bestehen, wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

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11 Antworten

Käsekroketteam 14.12.2014 | 13:56
Zusatz: In den 36 Jahren im Vollzeit Job als Pförtner wurden auch Rentenversicherungsbeiträge bezahlt.
Rentenzombieam 14.12.2014 | 16:24
So siehst du aus.
KSCam 14.12.2014 | 17:09
Wenn der gute Mann seinen Rentenbescheid (jetzt nach 7 Jahren) erklärt haben will, soll er einen Beratungstermin bei der nächsten DRV Beratungsstelle buchen und dort seine Fragen stellen, falls er die Berechnung aus seinem Rentenbescheid nicht nachvollziehen kann. Dies (eine Rentenberechnung) im Forum pauschal zu erklären dürfte die Grenzen eines solchen Forums sprengen.
Käsekroketteam 14.12.2014 | 18:07
Spielt der Bezug einer gesetzlichen Berufsunfälligkeitsrente bei Übergang in die Altersrente bei deren Berechnung eine Rolle. Nein, ja, wenn ja, in welcher Höhe?! Was ist daran so schwer. Wenn ihr keine Ahnung habt, seid halt einfach stiill. Nichts besseres zu tun? Ich warte dann noch auf die Experten.
KSCam 14.12.2014 | 19:55
Nur nicht gleich beleidigt sein.... Kurzantwort: ja spielt eine Rolle Die Höhe hängt von vielerlei Faktoren ab, die niemand im Forum kennt, weil der individuelle Versicherungsverlauf unbekannt ist. Ich hoffe Sie sind nun glücklich mit der Antwort. Genauer werden Sie es kaum bekommen - siehe mein erster Beitrag. Schönes WE noch. :)
Jonnyam 15.12.2014 | 16:57
Na, dann versuche ich es mal: Wer 1968 berufsunfähig wurde, hat seinerzeit vermutlich eine Zurechnungszeit bis zum Alter 55 (=1997) angerechnet erhalten. Diese Zeit von 1968 bis 1997 zählt in der Regelaltersrente als Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mit Zurechnungszeit. Wenn er dann von 1971 bis 2007 als Pförtner mit geringerem Verdienst gearbeitet und nebenher seine Berufsunfähigkeitsrente bezogen hat, wird die Zeit von 1968 bis 1997 nicht doppelt vergütet (einmal als Zurechnungszeit und dann noch als Beitragszeit). Vielmehr erhält diese Zeit einen Wert, der sich aus allen Zeiten bis 2007 ergibt. Allerdings bleiben die Zeiten der Beschäftigung als Pförtner mit dem niedrigen Einkommen in einer Vergleichsberechnung draußen vor; vermutlich ergibt sich ein Wert nur aus den Zeiten 11 Jahren als gelernter Pflasterer für diese Zeit. Hinzu kommen allerdings die Beitragszeiten von 1998 bis 2007. Und mindestens wird die Altersrente (Rentenartfaktor 1,0) um 50 % höher sein als die Berufsunfähigkeitsrente (Rentenartfaktor 0,6667). Vielleicht kann jemand das ja noch besser erläutern?
Käsekroketteam 15.12.2014 | 18:10
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Spielt der Bezug einer gesetzlichen Berufsunfälligkeitsrente bei Übergang in die Altersrente bei deren Berechnung eine Rolle. Nein, ja, wenn ja, in welcher Höhe?! Was ist daran so schwer. Wenn ihr keine Ahnung habt, seid halt einfach stiill. Nichts besseres zu tun? Ich warte dann noch auf die Experten.
Na, dann versuche ich es mal: Wer 1968 berufsunfähig wurde, hat seinerzeit vermutlich eine Zurechnungszeit bis zum Alter 55 (=1997) angerechnet erhalten. Diese Zeit von 1968 bis 1997 zählt in der Regelaltersrente als Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mit Zurechnungszeit. Wenn er dann von 1971 bis 2007 als Pförtner mit geringerem Verdienst gearbeitet und nebenher seine Berufsunfähigkeitsrente bezogen hat, wird die Zeit von 1968 bis 1997 nicht doppelt vergütet (einmal als Zurechnungszeit und dann noch als Beitragszeit). Vielmehr erhält diese Zeit einen Wert, der sich aus allen Zeiten bis 2007 ergibt. Allerdings bleiben die Zeiten der Beschäftigung als Pförtner mit dem niedrigen Einkommen in einer Vergleichsberechnung draußen vor; vermutlich ergibt sich ein Wert nur aus den Zeiten 11 Jahren als gelernter Pflasterer für diese Zeit. Hinzu kommen allerdings die Beitragszeiten von 1998 bis 2007. Und mindestens wird die Altersrente (Rentenartfaktor 1,0) um 50 % höher sein als die Berufsunfähigkeitsrente (Rentenartfaktor 0,6667). Vielleicht kann jemand das ja noch besser erläutern?
Sehr interessant, vielen Dank! Nehmen wir an, dass nachdem er einige Jahre im Betrieb als Pförtner gearbeitet hat, sein Einkommen als Pförtner höher war als die Berufsunfähigkeitsrente (BU Rente wurde dann nach ordnungsgemäßen Benachrichtung der zuständigen Zahlstelle angepasst/verringert). Inwiefern ändert das etwas an deiner Rechnung? Weil du ja davon ausgehst, dass die BU Rente höher war als das Einkommen als Pförtner. Danke!
Zigeunerschnitzelam 16.12.2014 | 00:45
Ich kann der Stellungnahe des Experten nur beipflichten.
Käsekroketteam 16.12.2014 | 09:25
Danke für die investierte Zeit. Es geht hier nicht um Klausuren. Das ist ein wirklicher Fall eines alten Mannes, den ich vor kurzem kennengelernt habe und ehrenamtlich beim Haushalt ect helfe. Wir kamen zufällig auf das Thema Rente und seine Behinderung zu sprechen und er äußerte den Verdacht, dass da was falsch berechnet wurde, traut sich aber nicht (warum auch immer) zur Rentenstelle, um das dort klären zu lassen. Deshalb wollte ich nur grob wissen, wie gesetzliche BU Bezüge in der Altersrente angerechnet werden, damit ich als Laie mal vergleichen kann, was ihr hier sagt und wie es dann auf dem Bescheid steht. Falls es dann einen konkreten Anlass zur Annahme gibt, dass da was falsch gelaufen ist, lässt er sich ja vielleicht doch zur Rentenstelle bewegen. Wie auch immer. Danke!
Jonnyam 16.12.2014 | 09:07
Ich gehe nicht davon aus, dass die BU-Rente höher war als das Einkommen als Pförtner. Lediglich die Werte, mit denen die Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mit Zurechnungszeit bewertet wurde (Entgeltpunkte) dürfte höher gewesen sein als die Entgeltpunkte aus dem Einkommen als Pförtner (vielleicht nach Aufstieg im Betrieb als Direktor nicht mehr). Und wenn die BU-Rente wegen des hohen Einkommens weggefallen ist, kann das keine Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mehr sein. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass dies nicht ein Forum ist, in dem alle möglichen Fälle mit verschiedenen Annahmen zur Lösung von Klausuren im Rentenrecht aufgetischt werden können. Entweder ist es so oder so. Und da muss ich den anderen Recht geben: Den Bescheid nehmen und bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle ohne Kosten oder beim zugelassenen Rentenberater mit einer Erstgebühr von mindestens 100 € erläutern lassen. Nachhilfeunterricht zur Berechnung von Renten erteilt aber gerne (ebenfalls gegen entsprechendes Honorar) Jonny
Rentenzombieam 16.12.2014 | 20:59
Käsekroketten schmecken scheisse und stinken. Wenn man die riecht, dann bekommt man sofort EM-Rente!
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