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Experten-Antwort

Wird Teilweise EMR auch gezahlt, wenn man nicht mehr Teilzeit arbeitet ?

von arambol05.09.2019 | 12:25
167 Ansichten
7 Antworten
Hallo Liebe Forumgemeinde, ich bekomme eine unbefristete Teilweise Erwerbsminderung und arbeite Teilzeit. Aus gesundheitlichen und privaten Gründen möchte ich zumindest temporär den Teilzeitvertrag ruhen lassen, d.h. ein zeitlang gar nicht mehr arbeiten. Das ruhen des Arbeitsverhältnis ist bei meinen Arbeitgeber möglich. Frage: Bekomme ich die Teilweise EMR trotzdem weiter gezahlt, auch wenn kein Gehalt mehr gezahlt wird. Laut SOVD kann mich keiner zwingen zu arbeiten und die Teilweise EMR wird weiter gezahlt, man könnte diese mir nicht mehr nehmen ! Aber ist das wirklich so, denn das ist für mich von extenzieller Bedeutung, da ich bis auf die kleine Rente gar keine Einkünfte mehr habe. Ich hoffe, hier in Expertenforum eine konkrete Aussage zu bekommen. Vielen Dank !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2019 | 15:07

Hallo User arambol,

auch wenn Sie die Beschäftigung aufgeben, erhalten Sie weiterhin die teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt. Wie Sie bereits in Ihrer Anfrage mitgeteilt haben, wird Ihnen diese Rente unbefristet gezahlt.

6 Antworten

senf-dazuam 05.09.2019 | 12:51
Hallo "arambol"! Wird die teilweise EM-Rente aufgrund der medizinischen Einschränkungen oder aufgrund der Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze gezahlt? Bleibt der Hinzuverdienst aus, sollten Sie dies der DRV mitteilen, damit eine ggf. erfolgte Anrechnung des Einkommens aktualisiert/aufgehoben werden kann. Sollte Ihr Leistungsvermögen seit Beginn der EM-Rente gesunken sein oder Ihr gesundheitlicher Zustand sich veschlechtert haben, teilen Sie dies bitte auch der DRV mit, damit ggf. eine erneute Prüfung bzgl. einer vollen EM-Rente erfolgen kann.
arambolam 05.09.2019 | 14:36
Hallo Senf-dazu die teilweise EM-Rente wird aufgrund der medizinischen Einschränkungen gezahlt. Warum muss ich es den DRV mitteilen, wenn der Hinzuveridenst ausbleibt bzw. nicht mehr in Teilzeit arbeite ? Wie meinen sie das mit "aufgehoben" ? Mein Leistungsvermögen ist in der Tat stark gesunken, aber sie wissen selbst wie schwer es ist die volle EMR zu bekommen und das kann Jahre dauern (Widerspruch/Klage etc). Laut Sovd werden derzeit ca. 80 % der Anträge abgelehnt bzw. laufen in Widerspruchsverfahren... das alles nochmals durchzustehen fehlt mir derzeit die Kraft..... Ich möchte einfach temporär aussteigen um es irgendwie zu schaffen mein Leistungsvermögen wieder herzustellen, gelingt mir das nicht werde ich einen Veerschlimmerungsantrag stellen. Die eingehende Frage ist für mich aber unbeantwortet, Frage: Bekomme ich die Teilweise EMR trotzdem weiter gezahlt, auch wenn kein Gehalt mehr gezahlt wird.
arambolam 05.09.2019 | 14:36
Hallo Senf-dazu die teilweise EM-Rente wird aufgrund der medizinischen Einschränkungen gezahlt. Warum muss ich es den DRV mitteilen, wenn der Hinzuveridenst ausbleibt bzw. nicht mehr in Teilzeit arbeite ? Wie meinen sie das mit "aufgehoben" ? Mein Leistungsvermögen ist in der Tat stark gesunken, aber sie wissen selbst wie schwer es ist die volle EMR zu bekommen und das kann Jahre dauern (Widerspruch/Klage etc). Laut Sovd werden derzeit ca. 80 % der Anträge abgelehnt bzw. laufen in Widerspruchsverfahren... das alles nochmals durchzustehen fehlt mir derzeit die Kraft..... Ich möchte einfach temporär aussteigen um es irgendwie zu schaffen mein Leistungsvermögen wieder herzustellen, gelingt mir das nicht werde ich einen Veerschlimmerungsantrag stellen. Die eingehende Frage ist für mich aber unbeantwortet, Frage: Bekomme ich die Teilweise EMR trotzdem weiter gezahlt, auch wenn kein Gehalt mehr gezahlt wird.
Rentneram 05.09.2019 | 14:53
Dass 80% der Anträge abgelehnt werden halte ich für ein Gerücht, damit der Verein mehr Mitglieder bekommt. Ich habe ohne Probleme meine volle Erwerbsminderungsrente nach unbefristeter teilweiser Erwerbsminderungsrente erhalten.
Nudnikam 05.09.2019 | 15:17
Wenn Ihnen eine Teilweise EMR gewährt wurde, erhalten Sie diese auch ausgezahlt,Zuverdienst-und Arbeitszeitgrenzen jetzt mal außen vorgelassen. Sie müssen nicht zwangsläufig etwas dazuverdienen, wenn Sie von dem Betrag existieren können. Eine Teilweise Erwerbsminderung sagt nur aus, dass Ihr Leistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden liegt. Arbeitsaufnahmen sind zu melden und der erlaubte-nicht verpflichtende-Zuverdienst ist individuell und Ihnen ja bekannt. Wenn Sie momentan nicht arbeiten können, dann ist es eben so. Die halbe Rente erhalten Sie trotzdem!
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