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Wird Übergangsgeld auf das Krankengeld angerechnet???

von helgam15.10.2008 | 16:11
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5 Antworten

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Hallo. Ich (37) habe eine wichtige Frage. Ich habe 21 Jahre ununerbrochen als Kfm. Angestellte gearbeitet, bis ich am März auf Reha mußte. Mein AG hat die 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt. Ab April bis Ende August habe ich Übergangsgeld erhalten. Also 5 Monate. Seit Sept. bin ich in Krankengeld. Alles wegen der gleichen Krankheit. Meine Frage. Mir stehen doch 78Wochen Krankengeld zu. Werden mir die 5 Monate Übergangsgeld auf die 19 Monate (78 Wochen) Krankengeld angerechnet? Oder bekomme ich ab Sept. meine vollen 78 Wochen Krankengeld? Danke helga

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich kann ich Ihnen bei Fragen zum Krankengeld keine weitergehende Antwort geben. Dies fällt in die Verantwortung der Krankenkasse.

4 Antworten

Realistam 15.10.2008 | 16:41
Der Bezug von Übergangsgeld verlängert NICHT den KG-Anspruchszeitraum!
Corlettoam 15.10.2008 | 16:43
Der 78 Wochen Zeitraum beginnt bereits mit dem 1. Tag der Krankschreibung ! Das heisst , das sogar schon die 6 Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in diesen 78 Wochen Zeitraum fallen. Das ist deshalb so, weil sich die Arbeitgeber diese Lohnfortzahlung im Nachhinein durch die Krankenkassen erstatten lassen . Natürlich wird auch der Zeitraum einer Zahlung von Übergangsgeld durch die RV in diesen 78 Wochen mit einberechnet. Das heisst konkrekt, wenn Sie seit 1.3. durchgehend krankgeschrieben sind, haben sie bis 31.10. bereits 8 Monate / 32 Wochen des gesamten 19 Monats/ 78 Wochen Zeitraumes aufgebraucht !
Chrisam 15.10.2008 | 20:19
Der Grund für die Anrechnung des ÜG auf die Leistungsdauer von 78 Wochen liegt darin, dass der Anspruch auf KG während der Zeit des ÜG grundsätzlich besteht, er ruht nur während dieser Zeit. Zu berücksichtigen sollte man auch noch, dass nicht unbedingt ab März 78 Wochen zu rechnen sind. Hier müsste man weitere Vorerkrankungen und ggf. vorliegende Blockfristen kennen. Dies geht im Forum der gesetzlichen RV aber etwas zuweit.
hieram 16.10.2008 | 13:44
Chris wollte vermutlich darauf hinweisen, dass unter Umständen Lohnfortzahlung vor März, aber wegen der gleichen Erkrankung, auch mitzählt. Die 78 Wochen sind meist ohnehin nur Theorie; die KK wird sehr viel probieren, um Sie wieder zur Arbeit oder gleich in Rente zu bekommen
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