Hallo Jens,
ob ein Gewinn aus einem Immobilienverkauf auf die Witwenrente angerechnet wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Anzurechnen wäre er nur, wenn eine Witwenrente nach dem sog. "neuen Recht" bezogen wird. Um eine Witwenrente nach "neuem Recht" handelt es sich, wenn die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde bzw. wenn die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und beide Ehegatten nach dem 1.1.1962 geboren wurden. Anzurechnen wäre dann auch nur der zu versteuernde Gewinn aus dem Immobilienverkauf. In der Regel ist der Gewinn zu versteuern, wenn die Immobilie innerhalb der sog. Spekulationsfrist (von zehn Jahren) veräußert wird. Für selbstgenutzte Immobilienkönnen hier allerdings Ausnahmen gelten. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich hierzu bei Ihrem Finanzamt beraten lassen.