Hallo,
der Aussage von "senf-dazu" ist voll zuzustimmen.
Neben den Auswirkungen auf den Gesamtleistungswert, der nur bei vorhandenen zu bewertenden beitragsfreien Zeiten eine Rolle spielt, ist auch zu beachten, dass Sie ggfs. durch Zahlung von Pflichtbeiträge aus einem Minijob die Wartezeit von 35 oder 45 Jahren erfüllen könnten.
Eine persönliche Beratung eignet sich am besten um Fragen zur Rentenberechnung zu beantworten.
Freundliche Grüße