Hallo Matthias,
leider können wir zu Leistungen aus dem SGB II oder SGB III keine Angaben machen.
Ich empfehle Ihnen, sich mit Fragen zur Anrechnung an Ihr zuständiges Jobcenter zu wenden.
Laut Bescheid der deutschen Rentenversicherung habe ich Anspruch auf Anschlussübergangsgeld, längstens bis 17.04. und eine Bescheinigung für den Erhalt der Leistung im genannten Zeitraum.
Im genannten Fall erhalte ich diese Leistung nicht da die Leistung vom Jobcenter als Einkommen für einen späteren Zeitraum angerechnet, also zweckentfremdet wird.
Das ist auch nicht im Sinne der deutschen Rentenversicherung, die klarstellt bis wann der Anspruch längstens gilt und bis wann der Erhalt bescheinigt wird.
Über Informationen und Erfahrungen dazu von Mitarbeitern der DRV und weiterer Experten würde ich mich sehr freuen.
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