Hallo Ewald,
leider können wir hier nur Auskünfte über deutsches Rentenrecht geben. Für kroatische Richtlinien müssen Sie sich direkt an den kroatischen Rentenversicherungsträger wenden.
In der Deutschen Rentenversicherung ist eine Wiederheirat dem Rentenversicherungsträger anzuzeigen, was zum Wegfall der Hinterbliebenenrente und einen eventuellen Abfindungsanspruch führt.
P.S. auch von mir alles Gute zur Hochzeit!
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung