Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

wischen Bachelor und Master nicht eingeschrieben

von Absolventin8921.02.2017 | 20:54
936 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe eine Frage, nach dem Bachelor war ich 6 Monate nicht mehr an der Uni eingeschrieben, da ich auf einen Masterplatz gewartet habe (im Jahr 2013). Den Master habe ich dann im Oktober begonnen, also nach 6 Monaten. Leider wusste ich zu diesem Zeipunkt nicht, dass man sich immer beim Arbeitsamt melden sollte bzw. freiwlillig privat rentenversichern, damit keine Lücken bei den Rentenversicherungszeiten bestehen. Welche Konsequenz kann dies nun langfristig haben und besteht die Möglichkeit, diese sechs Monate nachzuzahlen? Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Absolventin89,

W*lfgang hat die Antwort schon gegeben.

Freiwillige Zahlung für Jahre zurück (bei Ihnen 2013) ist nicht möglich. Diskussion über Sinn und Unsinn solcher Beiträge ist daher müßig. Die 6 Monate werden in Ihrem (Renten-)Lebenslauf einfach fehlen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 21.02.2017 | 22:06
Hallo Absolventin, für 6 mögliche freiwillige Beiträge zum Mindestbetrag von zz. 84,15 mtl. sind Ihnen 2,20 EUR Monatsrente entgangen. Eine Nachzahlung ist bis zum 31.03. noch für das abgelaufenen Jahr möglich, um 'normale' Lücken aufzufüllen. Vor 2016 ist damit raus ... Studium, Schule ...Sie werden damit nicht die 45 Jahre für eine vorgezogene abschlagsfreie Rente erreichen können, insofern wären 6 zusätzliche Monate freiwilliger Versicherung bedeutungslos. Die 35 Jahre Mindestversicherungsdauer werden Sie ach so erreichen, das zählt alles zusammen - auch dafür sind weiter 6 Monate unerheblich. Und die Zeit der Arbeitslosenmeldung wäre auch ohne Bedeutung gewesen. Natürlich lässt sich immer ein Fall konstruieren, wo solche Lücken im Nachhinein einen Rentenanspruch verhindern könnten (EM-Rente mit spezieller Fallgestaltung), ein 6er im Lotto ist da wahrscheinlicher ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026