Hallo Witwe62,
zu a) Bei der ersten Wiederheirat haben Sie Anspruch auf eine Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der bisher an Sie geleisteten Witwenrente. Dabei wird der Durchschnitt der in den letzten 12 Kalendermonaten an Sie geleisteten Zahlbeträge zugrunde gelegt. Diese Rentenabfindung steht Ihnen zum Zeitpunkt der Wiederheirat zu und wird auf Antrag geleistet. Dieser Antrag kann formlos sein, die Übersendung der Heiratsurkunde genügt in der Regel.
Sie gehen richtig in der Annahme, dass der von Ihnen zitierte Auszug von der Website der Deutschen Rentenversicherung sich ausschließich auf die kleine Witwenrente bezieht.
zu b) Ein Unterhaltsverzicht anlässlich der Ehescheidung beziehungsweise Aufhebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist von den Rentenversicherungsträgern zu beachten, das heißt, dass keine fiktiven Unterhaltsbeträge anzurechnen sind, wenn der Unterhaltsverzicht aus einem verständigen Grund erfolgte (Urteil des BSG vom 24.05.1978, AZ: 4 RJ 79/77, und BSG vom 15.11.1979, AZ: 11 RA 99/78, SozR 2200 § 1291 Nrn. 16 und 19). Ein verständiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn für den Unterhaltsverzicht die Einflussnahme auf die Art des Schuldausspruchs oder der Wunsch, eine einverständliche Scheidung zu erreichen oder die Aufhebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beschleunigen, maßgebend waren.
Bei einem Unterhaltsverzicht anlässlich der Ehescheidung beziehungsweise Aufhebung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist generell davon auszugehen, dass hierfür ein verständiger Grund maßgebend war.
Ein verständiger Grund ist allerdings dann nicht zu sehen, wenn sich aus der Vereinbarung über den Unterhaltsanspruch ergibt, dass auf Unterhalt ausschließlich im Hinblick auf die Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten oder Lebenspartner verzichtet wurde. In diesem Fall ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch festzustellen und auf die Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten oder Lebenspartner anzurechnen.
Bezüglich der Fragen zum Steuerrecht kann ich Sie leider nur an Ihr zuständiges Finanzamt verweisen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.