Hallo Lanin,
sobald Ihr anrechenbares Einkommen den Freibetrag unterschreitet, wird die Witwenrente nicht mehr gekürzt.
Die Überprüfung der Hinzuverdienstregelungen bei einer Hinterbliebenenrente obliegt dem Rentenversicherungsträger, der die Hinterbliebenenrente berechnet.
Um feststellen zu können, wie hoch Ihre Witwenrente sein wird, wenn Sie in Altersrente gehen, fragen Sie bitte beim Rentenversicherungsträger an, der Ihre Hinterbliebenenrente berechnet.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Guten Tag Lanin,
die Einkommensanrechnung auf die Witwenrente wird bei jeder Einkommensänderung (z.B. auch Bezug von Krankenkengeld o.ä. oder verändertem Entgelt) neu überprüft. Liegt Ihre eigene Rente dann unter dem Freibetrag und beziehen Sie neben der Altersrente kein weiteres Einkommen, dann entfällt die Kürzung.
Beachten sollten Sie, dass Arbeitsentgelt neben der Altersrente nach den derzeit gültigen Regelungen zwar für die Altersrente komplett unschädlich ist, sich aber ggf. negativ auf die Witwenrente auswirkt. Im Zweifelsfall sollten Sie eine Beratung in einer unserer Auskunfts-und Beratungsstellen, telefonisch oder per Videoberatung in Anspruch nehmen.
Freundliche Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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