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Experten-Antwort

Witwen Rente von exman.

von Lily11.04.2023 | 19:47
51 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 25 Jahre verheiratet gewesen, habe ein Zeit im Deutschland gewesen, dan im Heimat zurückgezogen mit meinem Mann.Er hat mich verlassen Scheidungen eingerichtet ohne meine Erscheinung. Bin wieder nach Deutschland zurück gekommen er ist zwischen gestorben, habe ich recht auf Witwenrente aus Ehe Zeit.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lily,

zwischen Deutschland und Kroatien findet im Bereich der sozialen Sicherheit das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union Anwendung.

Generell besteht aber nach einer Scheidung kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hinsichtlich der Klärung, ob gegebenenfalls doch Ansprüche vorhanden sind, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

• Wenn Ihr verstorbener Ehemann den letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt hat, ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd zuständig.

• Hat er seinen letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – BfA –) gezahlt, ist diese Ihr Ansprechpartner.

• Wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt hat, ist sie für Sie der richtige Ansprechpartner.

Alles Gute

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Deutsches Rechtam 11.04.2023 | 19:51
Wenn Sie nach deutschem Recht als geschieden gelten, haben Sie k e i n e n Anspruch auf eine Witwenrente. Daher sollten Sie zunächst klären, ob Sie nach deutschem Recht als geschieden gelten.
Lilyam 11.04.2023 | 20:05
Nicht nach Deutscher Recht, Kroatischen.
Scheidungsrechtam 12.04.2023 | 09:43
Damit ist zunächst zu klären, ob die Scheidung in Kroatien auch in Deutschland gilt. Falls ja, erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für eine Witwenrente, da Sie zum Zeitpunkt des Todes nicht miteinander verheiratet waren.
Abschlägeam 12.04.2023 | 10:06
Nicht nach Deutscher Recht, Kroatischen.
Damit ist zunächst zu klären, ob die Scheidung in Kroatien auch in Deutschland gilt. Falls ja, erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für eine Witwenrente, da Sie zum Zeitpunkt des Todes nicht miteinander verheiratet waren.
Es müsste außerdem geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch auf eine deutsche (Witwen)Rente besteht, denn bisher hat 'Lily' nur geschrieben, dass sie einige Zeit in Deutschland war, nicht wo der Mann gelebt/gearbeitet hat. Da ist es doch sicher sinnvoller, mal eine Beratungsstelle aufzusuchen oder einen telefonischen/Video-Beratungstermin zu vereinbaren.
Deutsche Rentenversicherung
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