Ihre Frage lässt sich leider nicht eindeutig ermitteln.
Vermutlich meinen Sie den Pauschalabzug bei der Einkommensanrechnung. Dort wird das anzurechnende Einkommen pauschal gemindert um etwaige Abzüge entsprechend nachzuvollziehen. So wird zum Beispiel eine Rente aus dem In - oder Ausland pauschal gemindert, also nicht in voller Höhe auf die Witwenrente angerechnet.
Tatsächlich bleibt Ihre Altersrente aber in gleicher Höhe bestehen.
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