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Experten-Antwort

Witwen- u. Erwerbsminderungsrente

von Sonja Walter01.01.2015 | 16:38
1592 Ansichten
9 Antworten

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Erstmal ein Frohes Neues Jahr 2015! Meine Tante bekommt eine unbefristete EWR-Rente in Höhe von Netto 767,00€. Mein Onkel ist nach einer Krebserkrankung verstorben. Sie erhält die große Witwenrente. Wird Ihre Erwerbsminderungsrente nun gekürzt? Ich habe hier im Forum schon alles durchgeschaut aber keine Antwort gefunden. Vielen Dank für Ihre Hilfe! S. Walter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Walter,

wenn Sie vor Erteilung des Witwenrentenbescheides Gewissheit haben wollen, werden Sie mit dem Bescheid über die Erwerbsminderungsrente Ihrer Tante sowie dem alten Rentenbescheid Ihres Onkels in einer Auskunfts und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorstellig und lassen sich die ganauen Beträge ausrechnen.

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8 Antworten

Sozialröchler?am 01.01.2015 | 17:08
Nein.
Rentenzombieam 01.01.2015 | 18:07
Die EM-Rente wird nicht gekürzt, weil eine Witwenrente darauf nicht angerechnet wird. Allerdings könnte es ggf. zu einer Kürzung der Witwenrente durch die Anrechnung der EM-Rente nach § 97 SGB IV kommen, sofern der Freibetrag überschritten werden sollte.
Sonja Wolteram 01.01.2015 | 19:07
Hallo und erstmal vielen Dank für die Antworten! Ich sitze hier mit meiner Tante und es ist alles so traurig. Sie hat für das Sterbevierteljahr schon 3 mal 1280€ erhalten. Ich habe nun davon so 60% ausgerechnet, das sind so ca. 650€. Wir glauben nun nach Ihren Antworten das die Witwenrente gekürzt wird. Ich weiß, dass es hier nicht üblich ist sowas zu berechnen, aber evtl. kann uns trotzdem nochmal jemand helfen und uns die Kürzung von den 650€ erklären. Vielen Dank und nochmals einen lieben Gruß von mir!
Sozialröchler?am 01.01.2015 | 19:30
Von der eigenen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (EM-Rente brutto) werden für die Einkommensanrechnung erst 14 % abgezogen. Für den verbleibenden Betrag der EM-Rente gelten ab 01.07.2014 folgende Freibeträge: Witwen-/Witwerrente alte Bundesländer 755,30 EUR neue Bundesländer 696,70 EUR Der danach noch verbleibende Betrag wird zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Warten Sie den Bescheid über die Witwenrente ab und schauen Sie dann in die Anlage 8. Dort ist die Berechnung verständlich dargestellt. Vermutlich kommt es durch den Pauschalabzug und den Freibetrag allenfalls noch zu einer geringen Einkommensanrechnung, vorausgesetzt die EM-Rente ist das einzige anzurechnende Einkommen.
Platzverweisam 01.01.2015 | 18:51
Die EM-Rente verändert sich durch die Witwenrente nicht. Da die eigene Rente jedoch als Einkommen angerechnet wird, kann sich, wenn es oberhalb des Freibetrags liegt, bei der Rente wegen Todes (Witwenrente) eine Minderung ergeben. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Die Festsetzung für Waisen liegt bei dem 17,6fachen, für andere Hinterbliebene und Bezieher einer Erziehungsrente beim 26,4fachen des aktuellen Rentenwerts. Die Einkommensanrechnung ergibt sich aus der Anlage 8 des Witwenrentenbescheides.
Schießl Konradam 02.01.2015 | 05:30
Gehe mal davon aus, die WESTRENTE ist gemeint, deshalb folgende Berechnung: 854,60 eigene Bruttorente minus 119,64 14% fiktive Abzüge bei Rente ---------- 734,96 minus 28,61 x 26,4fach 755,30 anrechnungsfreier Betrag ---------- 000,00 es kommt zu keiner Anrechnung, Kürzung der Witwenrente. MfG.
Grokoam 02.01.2015 | 10:08
Na Konny so früh schon auf Tour oder noch Restalk?
Sonja Wolteram 02.01.2015 | 13:25
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Es hat uns sehr geholfen. Meine Tante ist jetzt etwas beruhigter und wir warten nun den Bescheid ab. Liebe Grüße sendet S. Wolter
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