Sehr geehrte Frau Walter,
wenn Sie vor Erteilung des Witwenrentenbescheides Gewissheit haben wollen, werden Sie mit dem Bescheid über die Erwerbsminderungsrente Ihrer Tante sowie dem alten Rentenbescheid Ihres Onkels in einer Auskunfts und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorstellig und lassen sich die ganauen Beträge ausrechnen.