Die Regelung, dass die kleine Witwenrente bis zum 45. Lebensjahr durchgehend gezahlt wird, gilt nicht, wenn Sie selbst nach dem 01.01.1962 geboren sein sollten. Dann gilt nach dem „neuen“ Hinterbliebenenrecht, dass die kleine Witwenrente nur noch maximal für 24 Kalendermonate geleistet wird.
Aufgrund der Regelungen durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz („Rente mit 67“) wird auch die Altergrenze für die große Witwen-/Witwerrente vom 45. auf das 47. Lebensjahr heraufgesetzt. Dies erfolgt stufenweise für Todesfälle ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2029.