Guten Tag Nazan Yalcin,
für Fragen zu einem konkreten Einzelfall sollten Sie sich an den Rentenversicherungsträger wenden, der die Witwenrente bis zum Tod der Witwe gezahlt hat.
Generell haben aber Kinder nach dem Tod der Eltern als Waisen längstens einen Anspruch auf Zahlung einer Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Ein Anspruch auf Fortzahlung einer Witwenrente an Waisen besteht nicht.