Hallo Colour,
leider kann ich Ihnen bei Ihrem Problem nicht weiterhelfen, da es sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern um Beamtenpensionen handelt. Auch bei Renten wäre es jedoch schwierig hier im Forum eine Aussage zur Bearbeitungsdauer oder auch Erfolgsaussicht zu machen.
Hinsichtlich der leider nur 9monatigen Ehedauer sind nach meiner Kenntnis die Rechtsauslegungen bei Beamtenpensionen und Renten vergleichbar. Bei einem nachweisbaren Unfall sollte die Vermutung der "Versorgungsehe" eigentlich widerlegt sein. Genaueres und vor allem etwas verbindliches kann Ihnen aber nur die Dienststelle Ihres verstorbenen Mannes mitteilen.