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Experten-Antwort

Witwen- und Waisenrente...nur Probleme

von Colour18.03.2011 | 19:48
2204 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Weiß gar nicht so recht, ob ich hier richtig bin und mir meine Fragen beantwortet werden können. Mein Mann verstarb unerwartet im November 2010 nach einem Unfall. Wir sind/waren beide Beamte im öffentl. Dienst. Mir wurden erst nach knapp 2 Monaten die Anräge zu den Renten zugesandt, weil dies wohl erst ging, als das Sterbegeld ausgezahlt wurde. Seitdem warte ich auf Antwort. Es gab wohl Probleme mit dem "einpflegen" ins das Computersystem, dies soll wohl vor kurzem passiert sein. Somit könne man mir wohl bald??? Antwort geben. Man würde mich zurück rufen. Dann kommt dazu, das mein Mann und ich nur 9 Monate verheiratet sein durften. Ich habe alle betreffenden Fragen hierzu beantwortet. Es war ja ein Unfall (polizeilich bestätigt), somit keine Versorgungsehe. Kann man mir die Witwenrente trotzdem ablehnen? Wir haben ein kleines Kind von 2 Jahren, ich bin noch sehr jung.Jetzt bin ich seit 4 Monaten allein und bestreite auch finanziell alles allein. Nun ist aber die Zeit gekommen; ich bin finanziell am Ende. Ist es normal so lang auf eine Berechnung, also die Rente, warten zu müssen? Werden mir die Renten rückwirkend nachgezahlt? Ich arbeite zur Zeit 30 Stunden (noch in Krankschrift), würde aber gern für das erste Jahr auf 20 Stunden runter. Bis ich mich "eingefuchst" habe. Nun wird die Rente ja aber auf die 30 Stunden berechnet. Kann ich nachträglich noch auf 20 Stunden runter? Wird die Rente dann schnell "nachberechnet"? Mit freundlichen Grüßen, Colour!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Colour,

leider kann ich Ihnen bei Ihrem Problem nicht weiterhelfen, da es sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern um Beamtenpensionen handelt. Auch bei Renten wäre es jedoch schwierig hier im Forum eine Aussage zur Bearbeitungsdauer oder auch Erfolgsaussicht zu machen.

Hinsichtlich der leider nur 9monatigen Ehedauer sind nach meiner Kenntnis die Rechtsauslegungen bei Beamtenpensionen und Renten vergleichbar. Bei einem nachweisbaren Unfall sollte die Vermutung der "Versorgungsehe" eigentlich widerlegt sein. Genaueres und vor allem etwas verbindliches kann Ihnen aber nur die Dienststelle Ihres verstorbenen Mannes mitteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

???am 18.03.2011 | 20:30
Beamte erhalten normalerweise eine Pension, entsprechend auch Iihre Hinterbliebenen. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind "normale" Arbeitnehmer versichert und müssen hier auch entsprechend Beiträge zahlen. Hier wird Ihnen also kaum jemand weiterhelfen können. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen telefonisch oder schriftlich an den zuständigen Versorgungsträger.
-_-am 19.03.2011 | 08:43
Zitat von Colour anzeigenausblenden
:P Wenn es um eine Witwen- und Waisenversorgung aus dem Beamtenverhältnis Ihres Mannes geht, müssen Sie sich an die Pensionsregelungsbehörde des Dienstherrn Ihres Mannes wenden. Mich wundert sehr, dass Ihnen die Formulare zugesandt worden sein sollen. Das ist unüblich, da die Antragsteller mit den Formularen häufig überfordert sind und für die Antragsaufnahme die diesbezüglich sachkundigen Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Falls es sich tatsächlich um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, sollten Sie sich unbedingt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort hilft man Ihnen weiter und kann möglicherweise auch für eine Beschleunigung des Verfahrens sorgen. Adressen und Telefonnummern nach Eingabe Ihrer Postleitzahl unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Zur individuellen Bearbeitungszeit bei einer Einkommensänderung kann man im Forum keine Auskunft erwarten. Normalerweise ist das nach Vorlage der Nachweise in einigen Tagen erledigt. Eine Einkommensänderung wirkt sich sofort aus, wenn sich das Gesamteinkommen um mindestens 10% vermindert. Zur Einkommensanrechnung allgemein verweise ich auf die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Colouram 22.03.2011 | 19:40
Nach einigen Monaten :( der Geduld hat sich nun gestern etwas getan. Meine Witwenpension wurde berechnet. Somit habe ich den Bescheid wohl bald in der Hand. Das hat mir so viel Last genommen. Das für eine Neuberechnung sich das Einkommen um mindestens 10% ändern muss, war mir neu. Somit hilft mir auch diese Antwort weiter. Ich Danke Ihnen sehr!
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