Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Ehe bestand zum Zeitpunkt des Todes und der Versicherte hat die allgemeine Wartzeit erfüllt, d.h. er hat z.B. mehr als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet) besteht ein Anspruch auf Witwenrenten. Auch der Anspruch auf Waisenrente dürfte laut der Anfrage bei einer vierjährigen Tochter des Versicherten erfüllt sein.
Diese Ansprüche bestehen auch bei dem geschilderten Sachverhalt, dass der Versicherte vietnamesischer Staatsangehöriger war und die Hinterbliebenen in Vietnam leben. Jedoch werden die Rentenansprüche nur zu 70 % aus den in Deutschland zurückgelegten Beitragszeiten berechnet.
Hinsichtlich der Antragstellung kann auf den vorhergehenden Eintrag verwiesen werden. Der Antrag kann in Vietnam bei einer amtlichen deutschen Vertretung gestellt werden. Er kann aber auch durch einen Bevollmächtigten in Deutschland gestellt werden. Für den Anspruch sind zudem entsprechende Nachweise für die Voraussetzungen vorzulegen (Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Eheschließung), soweit diese nicht bereits vorliegen.
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