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Witwen / Witwer - Rente

von Pero22.06.2009 | 11:19
1011 Ansichten
6 Antworten
Ich lese immer wieder, dass im Todesfall Witwen / Witwer - Renten gezahlt werden, wenn die Ehe 1 Jahr bestanden hat. Gilt die Regelung auch für alle eingetragene Lebenpartner - schaften ( egal ob gleichgeschlechtlich oder sonstige eingetragene Partner-schaften. Vielen Dank für Ihre Information. M f G

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 22.06.2009 | 13:34

Hallo Pero,

auch eingetragene Lebenspartnerschaften müssen mindestens 1 Jahr bestanden haben, um einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente realisieren zu können.

Moderatoren-Antwortam 22.06.2009 | 14:51

Sowohl Ehe alsauch Lebenspartnerschaft müssen mindestens 1 Jahr vorgelegen haben.

4 Antworten

...am 22.06.2009 | 12:20
Es gibt nur gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften; die andren heißen "Ehe". Und, ja, die Voraussetzungen gelten sowohl für die "Ehe" als auch für die (gleichgeschlechtlichen) eingetragenen Partnerschaften.
primaam 22.06.2009 | 14:14
Warum muss eine eingetragene Lebenspartnerschaft tatsächlich 1 Jahr bestanden haben? Wenn ein 1jährige Ehe nicht als Versorgungsehe gesehen wir und ein Rentenanspruch besteht, warum nicht auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften? Steh ich gerade auf dem Schlauch oder macht man da tatsächlich diese Unterschiede??
primaam 22.06.2009 | 15:04
Auch wenn Sie hier der Experte sind, ist dies nicht richtig. Bei Härtefällen (z.B. Autounfall etc.) in denen eine Versorgungsehe ausgeschlossen ist, kann eine Rente auch bei einer Dauer von unter einem Jahr gewährt werden.
Skatrentneram 22.06.2009 | 16:48
Hallo prima, Sie haben Recht mit Ihrer Aussage aber das war nicht die Frage von Pero. Die Aussage von Experte ist natürlich auch richtig, nur er hat die Ausnahme nicht erwähnt.
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