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Experten-Antwort

Witwen-/Witwerrente

von Anselm19.03.2019 | 12:06
109 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, längst in Rente, beschäftigen meine Frau und ich uns erstmals mit unseren zu erwartenden Renten, nachdem einer von uns gestorben ist. Wir haben im Internet zwei Witwenrente-Rechner gefunden, haben aber noch zwei Fragen: 1. Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung sind als Lohn/Gehalt anugeben? 2. Die Witwen-/Witwerrente wird zusätzlich zur Altersrernte bezahlt? 3. Sollten wir sonst etwas beachten oder tun? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße Anselm

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anselm,

grundsätzlich werden eigene Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung angerechnet.

Ausnahme: der versicherte Ehepartner ist vor dem 01.01.2002 verstorben oder

der versicherte Ehepartner ist zwar nach dem 31.12.2001 gestorben, aber die Ehe wurde vor dem 01.01.20002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner (oder Beide) ist/sind vor dem 02.01.1962 geboren. In diesen Fällen erfolgt keine Anrechnung der betrieblichen Altersvorsorge/Betriebsrente.

Die eigene Altersrente des überlebenden Ehegatten wird nicht angetastet, d.h. sie wird in gleicher Höhe weitergezahlt. Ist die eigene Altersrente zu hoch und liegt über dem Freibetrag von monatlich 845,59 EUR/West bzw. 810,22 EUR/Ost wird die Witwen/Witwerrente entsprechend gekürzt.

Sollten noch weitergehende Fragen bestehen empfehlen wir eine persönliche Beratung in einer Service-Stelle der deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Anselmam 19.03.2019 | 15:27
Danke, werde ich studieren. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, melde ich mich noch einmal.
DRVam 19.03.2019 | 13:18
Diese Broschüre dürfte Ihre Fragen beantworten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Anselmam 19.03.2019 | 15:32
Meine letzte Antwort bezog sich auf DRV. Jetzt zur Experten-Antwort: Danke auch dafür. Ich bin jetzt schon wesentlich informierter; von der persönlichen Beratung mache ich bei Bedarf Gberauch.
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